Drucksache - 0773/V  

 
 
Betreff: Bezirks-Straßen: Sanierungsbedarf aufstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Hemmer, Dietzsch, Roet 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
15.11.2017 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
05.12.2017 
14. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag FDP vom 10.10.2017
3. BE HA vom 05.12.2017
4. Beschluss vom 21.12.2017
5. VzK SB vom 17.05.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 02.05.2019

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0773/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme –

Bezirks-Straßen: Sanierungsbedarf aufstellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0773/V)

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, im 1. Halbjahr 2018 eine Bestandsaufnahme zum Sanierungsbedarf in den Nebenstraßen im Bezirk sowohl für die Gehwege als auch für die Fahrbahnen zu erstellen. Im Anschluss soll eine Sanierungsplanung inklusive einer Priorisierung für die jetzige Wahlperiode veröffentlicht werden.

 

Spätestens bis zum August 2021 sollen alle Sanierungen vorgenommen bzw. ersatzweise ein Zeitpunkt genannt worden sein, zu dem die Beendigung der jeweiligen Maßnahme geplant ist. Die Anwohner*innen sind einzubinden und ausreichend zu informieren.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, darzulegen, wie diese Bestandsaufnahme mit der Investitionsplanung in Übereinstimmung gebracht werden kann.

 

 

Das Bezirksamt hat am 14.05.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Das geforderte Sanierungsprogramm ist deckungsgleich mit dem in der 12. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 22.06.2017 (TOP 17) beschlossenen zentralen Erhaltungsmanagements. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ( SenUVK ) befindet sich in der Einführungsphase.

 

Vergleicht man die Zeitansätze, die seitens SenUVK für die Einführung des Erhaltungsmanagementsystems kommuniziert werden, ist klar ersichtlich, dass das im Beschluss geforderte Sanierungsprogramm nicht bis zum Ende des 1. Halbjahres 2018 aufgestellt werden konnte.

 

Im Einzelnen:

 

Um eine genaue Aussage zum Sanierungsbedarf treffen zu können, müssten entsprechende Untersuchungen / Befahrungen beauftragt werden.

Der Zeitbedarf für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Durchführung des Vergabeverfahrens allein hätte schon nahezu den im Beschluss gesetzten Zeitrahmen bis Ende des 1. Halbjahres 2018 ausgefüllt.

 

Im Anschluss an die Ausschreibung müssten die Befahrungen stattfinden und die entsprechenden Daten aufbereitet werden. Auf der Grundlage von Hochrechnungen bisheriger Maßnahmen der Verkehrssicherung kann davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Erneuerung der Straßen und Gehwege im gesamten Bezirk eine dreistellige Millionenhöhe erreicht und daher nicht innerhalb einer Wahlperiode umgesetzt werden kann.

 

Zusätzlich zu dem finanziellen Umfang ist zu beachten, dass es grundsätzlich für die Umsetzung der Baumaßnahmen einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bedarf. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Verschiebung der Baubeginne und Verlängerung der Bauzeiträume auch auf die Verzögerungen bei der Erteilung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zurückgeht. Selbst wenn der Bezirk über ausreichendes Personal und Finanzen verfügen würde, könnte  die Vielzahl an Maßnahmen wegen der hierfür erforderlichen Absperrungen nicht gleichzeitig durchgeführt werden.

 

Ein derart umfangreiches Bauprogramm wäre daher auch aus verkehrlichen Gründen nicht umsetzbar. Die Vielzahl von Sperrungen und Verkehrseinschränkungen würde den Verkehr zum Erliegen bringen.

 

Mit dem o.g. Abgeordnetenhausbeschluss ist die Zuständigkeit für die Einführung eines Erhaltungsmanagementsystems auf Senatsebene festgelegt worden. Die Gesamtlenkung obliegt wegen der übergeordneten Zuständigkeit für  Straßen-anordnungen  der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

 

Mit der Einführung des Erhaltungsmanagementsystems der SenUVK und den hierzu bereits durchgeführten Straßenbefahrungen zur Erfassung des Straßenzustandes können die Daten mittels eines entsprechenden Computerprogramms ausgewertet werden. Dieses Programm ermöglicht  darüber hinaus auch Aussagen über die Höhe der einzusetzenden Haushaltsmittel, die für den Erhalt bzw. die Verbesserung des Straßenzustands benötigt würden, bzw. trifft Prognosen über die Entwicklung des Straßenzustands bei dem errechneten Mitteleinsatz. Mit diesem Programm ist die Erstellung eines Sanierungsprogramms realistisch.

 

Ziel der Senatsverwaltung ist es, dass 2020 in Berlin ein Erhaltungs-managementsystem vorhanden und einsetzbar ist.

 

Gleichwohl bemüht sich das SGA dem Informationsbedürfnis zu den Instand-haltungs- und Ausbesserungsmaßnahmen Rechnung zu tragen.  Das SGA stellt im Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen jährlich die angemeldeten Maßnahmen für die bezirklichen Instandhaltungs- und Sonderprogramme der Senatsverwaltung vor.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den             .       .2019

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 
 

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