Drucksache - 0740/V  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinie über die Annahme von Zuwendungen Privater (Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen) in der Bezirksverwaltung des Bezirksamtes Mitte von Berlin (BA-Beschluss Nr. 969 vom 11.11.2014 – BA-Vorlage Nr. 1004)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 05.10.2017
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     .09.2017

Abt. Ordung, Personal und Finanzen Tel.:32200

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0740/V

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über die Änderung der Richtlinie über die Annahme von Zuwendungen Privater (Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen) in der Bezirksverwaltung des Bezirksamtes Mitte von Berlin (BA-Beschluss Nr. 969 vom 11.11.2014 – BA-Vorlage Nr. 1004)

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Am 31. Mai 2016 ist die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen Privater (VV Sponsoring) des Senats von Berlin in Kraft getreten (ABl. Nr. 24 v. 17.06.2016 S. 1298). Diese Vorschrift gilt für alle Senatsverwaltungen und die ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen. Den Bezirken wird jedoch empfohlen, diese Richtlinien zu übernehmen. Dieser Empfehlung wird durch die Neufassung der Richtlinie gefolgt.

 

A)      Begründung:


Die VV Sponsoring des Senats enthält Regelungen, die über die bisher geltende Sponsoringrichtlinie des Bezirksamtes Mitte hinausgehen. Da einheitliche Grundlagen bzw. vergleichbare Bedingungen nicht nur der Transparenz dienen, sondern auch Rechtssicherheit geben und Korruption vorbeugen, wurde die Vorschrift in die Sponsoringrichtlinie des Bezirks aufgenommen.
 

 

B)      Rechtsgrundlage:


§§ 15 und 36 Abs. 2 BezVG
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

Berlin, den 26.09.2017

 

 

 

 

 

 
 

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