Drucksache - 0595/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0595/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Nachhaltige Betreuung durch die Schuldnerberatung und Prävention ausbauen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0595 /V):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Stellen für eine andere Mengenzählung bei den Schuldnerberatungen einzusetzen. Auch sind die Angebote der bezirklichen Schuldnerberatung zu sichern und auszubauen. Das Bezirksamt soll sich in diesem Sinne gegenüber der Landesebene dafür einsetzen, dass die finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden für eine Verstärkung präventiver Angebote insbesondere für junge Menschen sowie eine Intensivierung der Schuldnerberatung im Kontext der sozialintegrativen Leistungen für junge Menschen im Bereich der Jugendberufsagentur.
Das Bezirksamt hat am 16.02.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Mengenerfassung im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung erfolgt im Land Berlin in elektronischer Form zentral auf der Grundlage der "InsOStat"-Statistik. Hier werden außer Veranstaltungen alle Einzelfallberatungen einmal im Monat gezählt. Es sind nur Mengen zu erfassen, die durch bezirkliche Zuwendungsmittel erbracht werden. Die Art der Erfassung wurde vor einigen Jahren extra umgestellt, damit im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung eine Vergleichbarkeit der Bezirke herbeigeführt werden konnte.
Auf Anregung der entsprechenden Arbeitsgruppe der Sozialstadträtekonferenz konnte die finanzielle Stärkung der bezirklichen Schuldner – und Insolvenzberatungen für die Jahre 2018 und 2019 erreicht werden. Damit erhielten die Schuldner- und Insolvenzberatungen der Bezirke jeweils einen einheitlichen prozentualen Zuschlag von rund 32 % auf ihre Planmengen. Das geht aus der 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 der Senatsverwaltung für Finanzen hervor, die als Anlage 1 beigefügt ist. Nach langen Diskussionen mit den drei damaligen Bestandsträgern (Caritas, DFV und AWO) und den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales und Gesundheit hatte das Amt für Soziales zu Beginn des Jahres 2019 entschieden, mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln einen weiteren Träger im Rahmen der Zuwendungsgewährung zu fördern, um die geforderte Angebotsausweitung bei der Schuldner- und Insolvenzberatung umzusetzen. Im Einvernehmen mit den drei Bestandsträgern wurde mit dem neuen Träger, Soziale Initiative Niederlausitz e.V. (SIN e.V.), im Rahmen eines Pilotprojekts ab 01.01.2019 ein zusätzliches direktes Angebot im Jobcenter Mitte etabliert. Das Jobcenter-Klientel wurde aus der bisherigen Schuldner- und Insolvenzberatung der Bestandsträger herausgenommen und ausschließlich von SIN e.V. direkt vor Ort beraten. Die Bestandsträger mussten nunmehr keine Termine mehr gegenüber dem Jobcenter vorhalten. Da diese größtenteils ohnehin ungenutzt blieben, konnten Beratungskapazitäten für Klientinnen und Klienten geschaffen werden, die vorher wegen mangelnder Kapazitäten abgewiesen werden mussten. Ziel war es, damit die Basis für eine Angebotsausweitung zu schaffen sowie folglich mehr Schuldner und Schuldnerinnen im Bezirk zu erreichen. Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Mengen für die Jahre 2015 bis 2020 dar:
Die Übersicht zeigt, dass im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2017 zunächst leider keine Erhöhung der über „InsOStat“ gezählten Mengen erreicht werden konnte, obwohl die Beratungsleistungen des Trägers SIN e.V. vom Jobcenter-Klientel gut angenommen wurden und den Bestandsträgern durch das Projekt mehr freie Beratungskapazitäten zur Verfügung standen. Für diese Entwicklung lassen sich mehrere Gründe anführen. Zum einen lief die Zusammenarbeit zwischen SIN e.V. und dem Jobcenter zunächst nur zögerlich an und war von Anfangsschwierigkeiten geprägt. Zum anderen hat der neue Träger SIN e.V. eine andere Art der Bearbeitung der einzelnen Fälle. So dauert eine Konsultation bei diesem Träger zwar deutlich länger als bei den anderen Trägern, dafür ist die Vermittlungs-Quote in ein geordnetes Verfahren (Insolvenz- oder Vergleichsverfahren) höher und die Dauer des Verbleibs in der Betreuung kürzer. Dies hat jedoch zur Folge, dass pro Fall weniger Konsultationen erfolgen und somit auch weniger Mengen generiert werden. Darüber hinaus ist es im Zeitraum 2015 bis 2017 speziell bei der AWO zu einem starken Anstieg der Mengen gekommen. Mit dem Jahr 2018 fallen diese jedoch durch lange Krankheitszeiten der Beratenden, Krankheitsvertretungen, Kündigung, Versterben einer Beraterin, Versetzung und verzögerte Stellenbesetzungen drastisch wieder ab. Die Mengen des Jahres 2020 zeigen trotz der Corona-Pandemie eine erhebliche Erhöhung der Gesamtmenge im Vergleich zu den Vorjahren. Während die Mengen der Bestandsträger in etwa die Höhe der Vorjahreszahlen erreichen, hat der neue Träger SIN e.V. seine Mengen im Vergleich zum Vorjahr in etwa vervierfacht und liegt damit leicht über dem durchschnittlichen Niveau der Bestandsträger. Die Planung aus dem Jahr 2019, mit einem vierten Träger die Mengen erhöhen und damit auch eine Angebotsausweitung erreichen zu können, scheint aufzugehen. Hier bleibt die Entwicklung der nächsten Jahre abzuwarten.
Hinsichtlich der im Ersuchen erwähnten „Verstärkung präventiver Angebote insbesondere für junge Menschen sowie eine Intensivierung der Schuldnerberatung im Kontext der sozialintegrativen Leistungen für junge Menschen im Bereich der Jugendberufsagentur“ wird auf den Bericht zur Drucksache 1109/V verwiesen (s. Anlage 2). Im Rahmen der Prävention liegt der Schwerpunkt der Arbeit in den Beratungsangeboten der Träger. Diese werden jetzt aktuell über telefonische und Internetberatungen sichergestellt.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Keine, da die zusätzlichen Mittel bereits bei der Ansatzbildung für den Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt wurden. b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 16.02.2021
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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