Drucksache - 0591/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0591/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Leerstand zu Wohnraum – Umnutzung des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums endlich starten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0591/V): Das Bezirksamt wird ersucht: sämtliche dem Bezirksamt zur Verfügung stehende Mittel auszuschöpfen, um das geplantem Bauvorhaben auf dem Gelände des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums endlich umzusetzen. Das von pswedding initiierte und der degewo AG aufgegriffene Vorhaben zur Schaffung leistbaren Wohnraums und Räumen für sozio-kulturelle Nutzungen soll als kooperatives Modell zügig vorangetrieben werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die degewo die Bedingungen der Sachwerteinbringung durch das Land Berlin an das Projekt von pswedding überträgt, so dass die Erstellung von mietpreisgebundenem Wohnraum und das soziokulturelle Zentrum wie geplant gewährleistet werden können. Der Bezirk soll gegenüber dem Senat deutlich machen, dass dieses Wohnungsbauvorhaben eines mit besonderer Dringlichkeit und hoher Symbolwirkung ist. Mögliche Hemmschwellen sind schnellstmöglich zu identifizieren und auszuräumen. Das Bestandsgebäude ist vor dem Hintergrund des baukulturellen Wertes zu erhalten. Das Bezirksamt hat am 21.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Der Bezirk hat zu dem Entwurf des Einbringungsvertrages seine zustimmende Stellungnahme fristgerecht abgegeben und alle erforderlichen Zuarbeiten geleistet, ist aber weiter nicht in das Verfahren des Einbringungsvertrages eingebunden bzw. kein Verfahrensführer. Solange dieser Vertrag nicht unterschrieben ist kann es keinen Nutzen – Lastenwechsel des Grundstückes geben und somit auch keinen Beginn der Umsetzung des geplanten Vorhabens. Der Bezirk nimmt jede Gelegenheit wahr, um auf die Dringlichkeit einer zügigen Umsetzung und somit der Schaffung von Wohnraum gegenüber der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen hinzuweisen. A) Rechtsgrundlage § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 21.11.2017 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe |
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