Drucksache - 0583/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0583/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Klima schützen - Mieter schützen! Energetische Gebäudesanierung sozial verträglich gestalten! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0583/V): Das Bezirksamt wird ersucht, die gemeinsam von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und den Bezirken entwickelten „Ziele für eine sozial verträgliche Stadterneuerung“ in Berlin im Rahmen der anstehenden Fortschreibung von Rahmenplänen und der Erarbeitung von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK) festzuschreiben und umzusetzen. In den Sanierungsgebieten des Bezirkes soll die soziale Mischung erhalten und gefördert werden. Die bisherigen städtebaulichen Sanierungsziele sollen dabei insbesondere mit Blick auf die energetische Beschaffenheit der Gebäude konkretisiert und soziale Sanierungsziele formuliert werden. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass weitere Gebiete mit städtebaulichen Defiziten besonders hinsichtlich der energetischen Beschaffenheit von Wohngebäuden im Bezirk eruiert werden um deren förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet zu ermöglichen. Das Bezirksamt hat am 07.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Die im Beschluss angesprochene Thematik wird bei der Erarbeitung der Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepte (ISEK) analysiert, bewertet, dem jeweiligen Gebiet entsprechend angepasst und aufgenommen. Zum Beispiel liegt für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt der Fokus eher auf den Neubaumaßnahmen, für die ein energetisches Gesamtkonzept unter Beachtung der EnEV eine Voraussetzung darstellt. Der Beschluss „Klima schützen – Mieter schützen! Energetische Gebäudesanierung sozial verträglich gestalten!“ bezeichnet unter der derzeit gegebenen Mietengesetzgebung einen mehr oder weniger unüberbrückbaren Spagat. Wärmedämmung und damit Energieeinsparung (um jeden Preis) führen zu Mietumlagen, die nicht durch eingesparte Energiekosten kompensiert werden, und folglich zu erheblichen Mietsteigerungen. Anderseits führen Wärmedämmmaßnahmen an Gründerzeitgebäuden oft zu erheblichen Substanzschäden der Bausubstanz und/oder zu einer Verunstaltung der Fassade. Hier gilt es einen Mittelweg zu finden, der allen Seiten gerecht wird. Diese Diskussion wurde auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen der Fortentwicklung Sozialer Sanierungsziele geführt und soll dort über Ausnahmemöglichkeiten von der EnEV Eingang finden.
Die Gewährung finanzieller Hilfen im Rahmen des § 180 bzw. § 181 BauGB stellt hier nur einen Ausnahmemöglichkeit für absolute Härtefälle dar. Wichtiger ist einen umfassende Beratung der Wohnungsmieter, aber auch der Eigentümer, zur ausgewogenen und effizienten Maßnahmeplanung, um so eine bestmögliches Preis/Leistungsverhältnis bei den Maßnahmen zu erreichen. A) Rechtsgrundlage § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 07.11.2017 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe |
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