Drucksache - 0583/V  

 
 
Betreff: Klima schützen – Mieter schützen! Energetische Gebäudesanierung sozial verträglich gestalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich und die anderen Mitglieder Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 11.07.2017
2. Austausch LINKE+Grüne vom 11.07.2017
3. Beschluss vom 20.07.2017
4. VzK vom 09.11.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:10.2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0583/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Klima schützen - Mieter schützen! Energetische Gebäudesanierung sozial verträglich gestalten!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0583/V):

Das Bezirksamt wird ersucht, die gemeinsam von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und den Bezirken entwickelten „Ziele für eine sozial verträgliche Stadterneuerung“ in Berlin im Rahmen der anstehenden Fortschreibung von Rahmenplänen und der Erarbeitung von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK) festzuschreiben und umzusetzen.

In den Sanierungsgebieten des Bezirkes soll die soziale Mischung erhalten und gefördert werden. Die bisherigen städtebaulichen Sanierungsziele sollen dabei insbesondere mit Blick auf die energetische Beschaffenheit der Gebäude konkretisiert und soziale Sanierungsziele formuliert werden.

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass weitere Gebiete mit städtebaulichen Defiziten besonders hinsichtlich der energetischen Beschaffenheit von Wohngebäuden im Bezirk eruiert werden um deren förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet zu ermöglichen.

Das Bezirksamt hat am   07.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

Die im Beschluss angesprochene Thematik wird bei der Erarbeitung der Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepte (ISEK) analysiert, bewertet, dem jeweiligen Gebiet entsprechend angepasst und aufgenommen. Zum Beispiel liegt für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt der Fokus eher auf den Neubaumaßnahmen, für die ein energetisches Gesamtkonzept unter Beachtung der EnEV eine Voraussetzung darstellt.

Der Beschluss „Klima schützen Mieter schützen! Energetische Gebäudesanierung sozial verträglich gestalten!“ bezeichnet unter der derzeit gegebenen Mietengesetzgebung einen mehr oder weniger unüberbrückbaren Spagat. Wärmedämmung und damit Energieeinsparung (um jeden Preis) führen zu Mietumlagen, die nicht durch eingesparte Energiekosten kompensiert werden, und folglich zu erheblichen Mietsteigerungen. Anderseits führen Wärmedämmmaßnahmen an Gründerzeitgebäuden oft zu erheblichen Substanzschäden der Bausubstanz und/oder zu einer Verunstaltung der Fassade. Hier gilt es einen Mittelweg zu finden, der allen Seiten gerecht wird.

Diese Diskussion wurde auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen der Fortentwicklung Sozialer Sanierungsziele geführt und soll dort über Ausnahmemöglichkeiten von der EnEV Eingang finden.

 

 

Die Gewährung finanzieller Hilfen im Rahmen des § 180 bzw. § 181 BauGB stellt hier nur einen Ausnahmemöglichkeit für absolute Härtefälle dar. Wichtiger ist einen umfassende Beratung der Wohnungsmieter, aber auch der Eigentümer, zur ausgewogenen und effizienten Maßnahmeplanung, um so eine bestmögliches Preis/Leistungsverhältnis bei den Maßnahmen zu erreichen.

A)       Rechtsgrundlage

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 07.11.2017

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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