Drucksache - 0570/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und BürgerdiensteTel.:23700
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0570/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Bürgerinnen und Bürger über erhöhten Mietzuschuss im sozialen Wohnungsbau informieren Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0570/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Senat von Berlin in Bürgerämtern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen intensiv die kürzlich beschlossene Erhöhung des Mietzuschusses für Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau zu bewerben. Den Anspruchsberechtigten soll sowohl die Online- Antragstellung als auch das Beratungsangebot des Dienstleisters des Landes bekannt gemacht werden. Darüber hinaus soll eine Kooperation zwischen dem Dienstleister des Landes und dem Bezirksamt Mitte von Berlin, z. B. die entsprechende Beratung in Bürgerämtern geprüft werden. Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass die Bewerbung auch in bezirksrelevanten Fremdsprachen erfolgt.
Das Bezirksamt hat am 05.12.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Dem Ersuchen wird zum Teil gefolgt.
Das Bezirksamt wird künftig auf den Seiten des Bürgeramtes in der Weise auf die neue Leistung hinweisen, dass hier der Link zur entsprechenden Seite der SenStadtWohn übernommen wird. http://www.mietzuschuss.berlin.de/media/de/mietzuschuss_sozialwohnungen_berlin_Kurzantrag.pdf Die angesprochene Seite ist aus Sicht des Bezirksamtes so gut und hilfreich für die betroffenen Mieter*innen, dass eine weitergehende eigene Werbung nicht zielführend erscheint. Bzgl. der Bewerbung dieser hilfreichen und ausführlichen Hinweise in bezirksrelevanten Sprachen wird auf den Zwischenbericht zu Drs. 0145/V verwiesen, in dem das Bezirksamt ausführt, dass im Herbst 2017 mit der Neugestaltung der Internetseiten des Bezirksamtes auch die Mehrsprachigkeit erreicht werden soll. Für das Jahr 2018 ist laut Auskunft des Dienstleisters (zgs consult GmbH), der das Angebot für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gestaltet, geplant, Flyer (Papier + pdf) in relevante Sprachen, zunächst englisch, türkisch und russisch zu übersetzen. Hinweise zu weiteren Sprachen können vom Bezirksamt Mitte eingebracht werden.
Im Hinblick auf die intendierte Kooperation zwischen dem vom Land Berlin beauftragten Dienstleister und dem Bezirksamt Mitte von Berlin zu entsprechender Beratung in den Bürgerämtern kann dem Ersuchen leider nicht gefolgt werden, weil sich die Beratungsfunktion der Bürgerämter grundsätzlich auf die in den Bürgerämtern angebotenen Produkte beschränkt.
Der „Mietzuschuss in Sozialwohnungen in Berlin“ ist jedoch eine Leistung des Landes, für die weder die Berliner Bezirke noch die Berliner Bürgerämter zuständig sind.
A) Rechtsgrundlage § 13 i. V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Dr. Obermeyer
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