Drucksache - 0540/V  

 
 
Betreff: Parken der Mitarbeiter am Rathaus Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA CDU vom 20.06.2017
2. Antwort vom 06.12.2017

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche gesundheitlichen Diagnosen und betrieblichen Gründe müssen vorliegen um eine Ausnahmegenehmigung zum Parken am Bezirksamt Mitte (Karl-Marx-Allee 31, 10179 Berlin) zu erhalten?
  2. Inwiefern rechtfertigt die Schichtarbeit eine Ausnahmegenehmigung für den Parkplatz an der Berolinastr.?
  3. Wie oft werden die ärztlichen Befunde und betrieblichen Voraussetzungen erneut geprüft?

 

Quelle: http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/bist-du-vom-amt-in-berlin-mitte-parkst-du-schon-wieder-fuer-lau

 

 
 

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