Drucksache - 0503/V
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Was waren die Gründe dafür, die Kooperationsvereinbarung zwischen der GEWEBO, GESOBAU und dem BA Mitte vom Herbst 2016 durch das Bezirksamt nicht zu unterzeichnen?
2. Welche Maßnahmen für welchen Personenkreis in welchen Bezirksregionen sollten mit der Kooperationsvereinbarung umgesetzt werden?
3. Welche Kosten waren für die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zu erbringenden Leistungen durch die GEWEBO vom Bezirksamt kalkuliert worden und wie sollten diese finanziert werden?
4. Inwiefern kann sich das Bezirksamt vorstellen, auch im Kontext der Drs 328/V , die o.g. Kooperationsvereinbarung nun mit den Beteiligten endlich abzuschließen bzw. ggf. zu modifizieren?
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