Drucksache - 0483/V  

 
 
Betreff: Sicherstellung einer ausgewogenen Betreuung statusgewandelter Geflüchteter als gesamtstädtische Verantwortung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE, Grüne, SPDFraktionen DIE LINKE, Grüne, SPD
Verfasser:1. Ochse, Kociolek, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen
2. Matischok, Hauptenbuchner und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion
3. Urchs, Lötzer und die übrigen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE
 
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Entschließung Grüne, SPD, Linke vom 13.06.2017
2. Entschließung Grüne, SPD, LINKE, FDP, Piraten vom 20.06.2017
3. Austausch Grüne, SPD, LINKE vom 21.06.2017

Sicherstellung einer ausgewogenen Betreuung statusgewandelter Geflüchteter als gesamtstädtische

Verantwortung

Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte unterstützt das Bezirksamt, eine

gute Versorgung anerkannter Flüchtlinge Statusgewandelter Geflüchteter über die

bezirklichen Sozialämter sicherzustellen und sich hierfür gegenüber der

Senatsverwaltung für Soziales für einen neuen Verteilungsschlüssel einzusetzen,

welcher allen Bezirke gleichmäßig Verantwortung bei dieser Aufgabe überträgt.

Die vorrangige Unterbringung anerkannter Geflüchteter ist eine gesamtstädtische

Aufgabe, die der Bezirk Mitte gemeinsam mit den anderen Bezirken und dem Berliner

Senat aus Verantwortung für unser Gemeinwesen und den Geflüchteten Menschen

wahrnimmt. Das Sozialamt Mitte ist als einer von zwölf Bezirken aufgrund der

Januar-Regelung nach der AV Zuständigkeit Soziales (AV ZustSoz) derzeit ca. 1/3

der statusgewandelten Geflüchteten in Berlin zuständig und ist nur noch unter

erheblichen Mühen imstande, diese gesetzliche Aufgabe sicherzustellen. Bis zum Ende

des Jahres wird die Anzahl der zu versorgenden anerkanntenGeflüchteten von derzeit

ca. 6500 auf 10.000 Personen ansteigen, wodurch eine weitere Verschlechterung des

Betreuungsschlüssels im Amt zu erwarten ist. Eine gute Versorgung mit einer

angemessenen Unterkunft und einer wünschenswerten sozialpädagogischen

Betreuung und ohne lange Wartezeiten ist sowohl im Interesse der Verwaltung als

auch der Betroffenen. DieMenschen benötigen zum Teil eine erhebliche Unterstzung

auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben,die sie auch bekommen sollten.

Der erfolgte Leerzug der Turnhallen, der Bau von MUFs und Tempo-Homes sowie die

Unterbringung der Flüchtlinge in Wohnungen sind wichtige Schritte, um

wegzukommen von einer kurzfristigen Notversorgung. Um eine angemessene

Unterbringung und Integration der Statusgewandelten auch nach dem

Zuständigkeitswechsel im Quartier zu gewährleisten, muss auch eine wohnortnahe

Betreuung durch die Sozialämter einhergehen. Die Wohnortnahe Unterstützung der

Geflüchteten kann nur dadurch erreicht werden, dass die errichteten MUFs und

Tempo-Homes zu gewöhlichen Aufenthalten im Sinne der AV Zuständigkeit Soziales

erklärt werden. Hier steht der angedachte längerfristige Aufenthalt als Wohnsitznahme

im Vordergrund. Bei einer temporären sonstigen Unterbringung in einem Hostel oder

ähnlichen Einrichtungen gelten die normalen Bestimmungen der AV Zuständigkeit bei

Obdachlosigkeit. Diese Einrichtungen können keinen gewöhnlichen Aufenthalt

begründen. Hier müssen die zuständigen Bezirke personell besser ausgestattet

werden um eine sozialpädagogische Betreuung im Rahmen der Vorsprachen

sicherzustellen.

 
 

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