Drucksache - 0418/V  

 
 
Betreff: Jugendschutz in Mitte ernst nehmen – Diskotheken und Spielhallen (weiterhin) kontrollieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
22.05.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 09.05.2017
2. BE WiArb vom 22.05.2017
3. Beschluss vom 22.06.2017
4. VzK vom 23.08.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:           .2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0418/V

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Jugendschutz in Mitte ernst nehmen – Diskotheken und Spielhallen (weiterhin) kontrollieren

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.05.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0418/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

auch in dieser Wahlperiode den Jugendschutz durch im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßige Kontrollen in Diskotheken und Spielhallen konsequent durchzusetzen. Über die in Diskotheken und Spielhallen durchgeführten Kontrollen sowie deren Ergebnisse soll die BVV bis zum 31.12.2017 informiert werden.

Begründung:

In der Beantwortung zur Mündlichen Anfrage 341/V führt das Bezirksamt aus:

„Kontrollen in Diskotheken und Spielhallen (…) fanden (…) in den letzten 6 Monaten nicht statt.“

Die angespannte Personalsituation im gesamten Bezirksamt, auch im Ordnungsamt, ist hinlänglich bekannt. Trotzdem kann und darf dies keine Begründung sein, Kontrollen in den o.g. Einrichtung zu unterlassen, die häufig eine mehrfache Gefährdung von Jugendlichen darstellen. Neben den tatsächlichen Erfolgen bei Kontrollen durch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren darf der präventive Charakter sowie die öffentliche Wirkung nicht unterschätzt werden.

 

Das Bezirksamt hat am 08.08.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht  zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Ordnungsamt hat kontinuierlich die Aufgaben im Bereich des Jugendschutzes erfüllt, jedoch wurde zu einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die im vergleichbaren Umfang zu den vergangenen Jahren erfolgten, nicht mehr im Einzelnen herausgehoben berichtet.

 

Hinsichtlich der eigentlichen Kontrolltätigkeit ist zu berücksichtigen, dass der SBK-Bereich des Ordnungsamtes (SBK = Sachbearbeitung mit besonderen Kontrollaufgaben) selbstverständlich auch jetzt schon Belange des Jugendschutzes intensiv verfolgt. So wurden im Zeitraum vom Anfang des Jahres bis Anfang Juli 2017 hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzes im Bezirk Mitte 266 Betriebe kontrolliert. Dabei wurden 22 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. (Stand: 07.07.2017)

 

Auf den Einsatz in Spielhallen wurde in den letzten Monaten arbeitsteilig verzichtet, da hier vorrangig das Landeskriminalamt tätig geworden ist und Überschneidungen vermieden werden sollten.

Das Ordnungsamt Mitte wird entsprechend der Planung aber auch im 2. Halbjahr 2017 wieder eigenständig Spielhallen jugendschutzrechtlich kontrollieren.

 

 

Schwieriger sind die Discothekenkontrollen zu gewährleisten. Der vereinbarte Arbeitszeitrahmen gemäß Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat sieht für die Ordnungsämter eine längst mögliche Arbeitszeit bis 01:00 Uhr vor. Um Discotheken sinnvoll zu kontrollieren, lohnen Einsätze vor 23:00 Uhr ohnehin kaum. Solche Einsätze sind innerhalb der Rahmenarbeitszeit daher bisher nicht zu realisieren. Nur durch den freiwilligen Einsatz von Mitarbeiter/innen des SBK/AOD und das teilweise Abweichen von der Rahmenarbeitszeit lassen sich solche Einsätze durchführen. Hinzu kommt, dass mit den derzeit zur Verfügung stehenden drei Mitarbeitern_innen SBK solche Einsätze schon aus Gründen der Eigensicherung nicht alleine durchführbar sind und immer die Polizei um personelle Unterstützung gebeten werden muss.

Im Juli 2017 war eine solche Discothekenkontrolle längerfristig geplant, an der AOD-Mitarbeiter_innen auf freiwilliger Basis teilgenommen hätten, die dann aber trotz erfolgter Zusage der Polizei aus zwingenden Einsatzgründen (es gab deutlich dringlichere Einsätze der Polizei) abgesagt werden musste. Im 2. Halbjahr 2017 sind aber weitere Einsätze in Discotheken geplant.

 

Über die in Diskotheken und Spielhallen im Rahmen des Jugendschutzes durchgeführten Kontrollen sowie deren Ergebnisse wird das Bezirksamt die BVV im zuständigen Fachausschuss kontinuierlich informieren.

 

 

 

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

Berlin, den 08.08.2017

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 
 

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