Drucksache - 0218/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der BVV ist bis zum 30. Juni 2017 zu berichten.
Begründung: Nach der Bauordnung des Landes Berlin ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ein Spielplatz für Kinder anzulegen und instand zu halten. Ihre Ausgestaltung differenziert erheblich. Eine Spielplatzsatzung wäre bei der Vereinheitlichung hilfreich. |
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