Drucksache - 0144/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, 33500 Straßen und Grünflächen
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0144/V ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Vorausschauende Bedarfsplanung für Fahrradabstellanlagen in Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0144/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, im ersten Quartal 2017 eine umfassende Bedarfsplanung für die Aufstellung von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenland im Bezirk Mitte aufzustellen sowie eine Strategie zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen vorzulegen. Dabei sind die Schwerpunkte auf Abstellmöglichkeiten auf öffentlichen Plätzen, vor öffentlichen Gebäuden und Bahnhöfen zu legen.
Das Bezirksamt hat am 02.05.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Für die Aufstellung von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenland gibt es im Bezirk Mitte bereits verschiedene ältere und neuere Programme:
1.) Fahrradabstellanlagen an S- und U-Bahnhöfen (Bike+Ride-Programm): Auf Grundlage eines früheren Prioritätenkonzeptes des Straßen- und Grünflächenamtes wurden zusammen mit der S-Bahn GmbH, der BVG und der damaligen Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm (jetzt Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz SenUVK) Standorte an S- und U-Bahnhöfen sowie Straßenbahnhaltestellen bestimmt.
An verschiedenen S-Bahnhöfen wurden in den letzten Jahren Fahrradbügel installiert, aktuell demnächst am S-Bahnhof Bellevue.
Auf Grundlage umfangreicher Befahrungen im letzten Sommer werden von der BVG diesen Sommer 437 Anlehnbügel ohne Überdachung sowie 39 Anlehnbügel mit Überdachung an verschiedenen Standorten errichtet. Diese werden an 21 U-Bahnhöfen von vier Linien (U2, U6, U8, U9) umgesetzt. Hinzu kommen zehn Haltestellen von fünf Tramlinien (M1, M5, M10, M13).
2.) Öffentliches Fahrradverleihsystem Im Rahmen eins Pilotprojektes des Bezirks Mitte mit SenStadtUm, dem Bundesverkehrs-ministeriums und DB Rent wurden in den letzten Jahren verschiedene Stationen, vorwiegend im Zentrum sowie in einigen Quartieren im Wedding installiert. Nach Beendigung des Pilotprojektes, wurde das öffentliche Fahrradverleihsystem durch SenStadtUm neu ausgeschrieben. Der Gewinner der Ausschreibung, die Firma Nextbike wird die bereits ausgewählten Standorte von DB Rent 2017 übernehmen und das Gebiet mit neuen Standorten in den nächsten Jahren noch ausweiten.
3.) Fahrradabstellanlagen gemäß BauO Bln (im Rahmen Baugenehmigung) Bei allen zu genehmigenden Neu- und Umbauten müssen nach der Bauordnung Berlin BauO Bln komfortable Fahrradabstellanlagen gemäß den Richtwerten errichtet werden. Verantwortlich dafür ist der Träger des Bauvorhabens. In der Regel sollten diese Fahrradabstellanlagen auf dem eigenen Grundstück errichtet werden – dies gilt ebenso für öffentliche Bauvorhaben. Im Ausnahmefall, können gemäß BauO Bln einige Fahrradbügel davon auch vor dem Gebäude auf dem öffentlichen Straßenland errichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Rahmenbedingungen im Straßenland dies zulassen.
4.) Fahrradabstellanlagen im Rahmen von Verkehrs- und Quartierskonzepten Konzepte für Fahrradabstellanlagen sind ein integraler Baustein von Verkehrskon-zepten, die meist im Rahmen von städtebaulichen Förderprogrammen für verschiedenen Quartiere erstellt wurden und werden (Beispiele: Spandauer Vorstadt, AZ Turmstraße und Müllerstraße, Stadtumbau West, derzeit „Brüsseler Kiez“). Die Umsetzung folgt dann meist durch die in dem jeweiligen Programm geförderten Baumaßnahmen.
5.) Fahrradabstellanlagen im Rahmen von Baumaßnahmen (Freiraum und Straßen) Die Anlage von Fahrradabstellanlagen ist inzwischen ein integraler Bestandteil bei allen durchgeführten Freiraum- als auch Straßenbaumaßnahmen. Dies wird bereits bei allen Bauplanungen berücksichtigt.
6.) Programm „Fahrradbügel in der Fahrbahn“ Auf Grundlage eines Programms von damals SenStadtUm wurden in den letzten Jahren verschiedene Standorte umgesetzt, schwerpunktmäßig an den Einmündungen zur Friedrichstraße (auf einer Länge von 1,5 km wurden dort an 14 Standorten 185 Bügel für potentiell 370 Fahrräder errichtet) und in der Spandauer Vorstadt (geringe Gehweg-breiten) sowie an Einzelstandorten. Kriterien sind:
- Nachfrage (u.a. anliegende Nutzungen) - Breite der Gehwege / Fußverkehrsaufkommen - generelle räumliche Situation - Verkehrssicherheit (Freihaltung von Sichtbeziehungen an Kreuzungen und Querungs- stellen) - Parkraumnachfrage.
Weitere Standorte werden nach Einzelfallprüfung festgelegt. Für die Umsetzung ist immer eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung der bezirklichen Straßenverkehrs-behörde im Ordnungsamt notwendig.
7.) Fahrradabstellanlagen generell im öffentlichen Straßenland (Bestand) Soweit nicht durch andere Projekte und Maßnahmen (siehe 1., 3., 4., 5. und 6.) die Installierung von Fahrradabstellanlagen bereits erfolgt ist, sowie unter Beachtung von 8. erfolgt im Bestand die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen. Hierbei soll im Jahre 2017 eine Bestandsaufnahme erfolgen um Prioritäten setzen zu können.
8.) Zukünftige Programme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Vormals SenStadtUm hat im Jahre 2015 einen Workshop zur „Strategie Fahrradparken Berlin“ durchgeführt. Dabei wurde als Ziel genannt, die „Strategie Fahrradparken“ der Senatsverwaltung, inkl. Leitfaden zu aktualisieren. Nach aktuellen Aussagen von jetzt SenUVK soll ein stadtweites Programm „Gesichertes Fahrradparken“ (u.a. abschließbare Fahrradboxen) aufgelegt werden. Dies soll durch die neue Velo GmbH des Landes Berlin übernommen und umgesetzt werden. Hierbei sollen wichtige ÖV-Knotenpunkte und sonstige wichtige Zentren (öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren etc.) im Fokus stehen.
Das Straßen- und Grünflächenamt kann selbst keine Bedarfsplanung für die verschiedenen Einrichtungen erstellen, ausgenommen den unter 1) Genannten Standorten des öffentlichen Verkehrs. Das ist ansonsten Aufgabe des jeweiligen Bedarfsträgers. Primär sollten die jeweiligen Bedarfe auch auf den eigenen Grundstücken gelöst werden. Das Straßen- und Grünflächenamt kann aber bei Bedarf, unter Berücksichtigung der straßenräumlichen Gegebenheiten prüfen, welche Maßnahmen im Rahmen der unter 1) bis 8) genannten Programme und Projekte umgesetzt werden können.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, . .2017
von DasselWeißler Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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