Drucksache - 0139/V  

 
 
Betreff: Keine Verdrängungspolitik am Hansaplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper Lemke und di eanderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2020 
!!! A B G E S A G T !!! - 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE und Grüne vom 10.01.2017
3. Austauschblatt DIE LINKE, Grüne, SPD vom 10.01.2017
3. Beschluss vom 20.01.2017
4. SB VzK vom 27.02.2020

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0139/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Keine Verdrängungspolitik am Hansaplatz

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0139/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich im Sinne der Koalitionsvereinbarung zum Thema Wohnungslosenhilfe für die Aktivitäten des Vereins Berliner Obdachlosenhilfe e.V. am Hansaplatz einzusetzen. Unter Einbezug der dortigen Bevölkerung und des Vereins im Rahmen des Runden Tisches Hansaplatz soll nach tragbaren Möglichkeiten gesucht werden, wie der Verein weiterhin wohnungs- und obdachlose Menschen in der Nähe des Hansaplatzes regelmäßig versorgen kann.

 

Das Bezirksamt wird im Weiteren ersucht, sich gegenüber dem/den Eigentümer/n des Parkplatzes auf dem Hansaplatz bzw. anderen Eigentümer*innen, die über freie Platzflächen am Hansaplatz verfügen (z. B. Vorplatz Ev. Kaiser-Friedrich-Gedächtnis-Kirchengemeinde) dafür einzusetzen, dass der Berliner Obdachlosenhilfe kurzfristig einen fester Standort zur Essenverteilung für Obdachlose ermöglicht wird.

 

Das Bezirksamt hat am 25.02.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt bedauert, dass seine personellen Kapazitäten nicht ausreichten, um das Ersuchen der BVV zeitnah zu beantworten und entschuldigt sich für die lange Zeitdauer, die die BVV auf die entsprechende VzK warten musste. Da die Thematik auf verschiedenen Ebenen der BVV diskutiert wurde und so die BVV vom aktuellen Stand der Entwicklungen unterrichtet war, erschien es dem Bezirksamt vertretbar, dieses Ersuchen nicht prioritär zu behandeln. Gleichwohl wird das Bezirksamt in Zukunft bemüht sein, eine solch lange Bearbeitungsdauer von Drucksachen der BVV zu verhindern.

Das Bezirksamt hat in o.g. Angelegenheit versucht, durch eine angedachte Veränderung des Standplatzes zur Deeskalation auf dem Hansaplatz beizutragen. Leider wurde dies durch die fehlende Bereitschaft zu einem Standortwechsel durch die Obdachlosenhilfe behindert. Bereits in der Vergangenheit wurden Angebote der Bezirksverwaltung zur Mitwirkung an Problemlösungen weder angenommen noch unterstützt. Der Träger zeigte sich insgesamt nur wenig kooperativ.

Die Situation am Hansaplatz ist dem Bezirksamt gut bekannt. Wie die Obdachlosenhilfe aus ihren eigenen Erfahrungen mit obdachlosen Menschen wissen dürfte, nehmen viele obdachlose Menschen leider die behördliche Hilfe aufgrund ihrer psychischen Verfasstheit nicht an. Hier sind alle Menschen und Organisationen aufgerufen, die mit wohnungslosen Menschen Kontakt haben, für eine Annahme der staatlichen Hilfe zu werben und den Weg ins Hilfesystem zu begleiten. Auf Bitten der Anwohnendenschaft sowie der Anrainer vor Ort hat das Bezirksamt Ende 2019 den Einsatz eines Platzdienstes erprobt, der allgemeinhin sehr positiv aufgenommen wurde. Ferner wurde auch der sozialpsychiatrische Dienst des Bezirksamtes auf die Situation auf dem Platz aufmerksam gemacht, so dass eine psychiatrische Ansprache und Hilfevermittlung vor Ort ermöglicht wird.

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den           .2020

Bezirksbürgermeister von Dassel 

 

 

 
 

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