Drucksache - 0110/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0110/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme-
B12 – Menschenunwürdige Zustände beenden! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0110/V)
Das Bezirksamt wird ersucht im Zuge von Ersatzvornahme die Bewohnbarkeit der Wohnräume in der Berlichingenstraße 12 zu veranlassen. Die BVV unterstützt den Bezirksbürgermeister in seiner Anzeige gegen die Eigentümer wegen Körperverletzung in 22 Fällen.
Das Bezirksamt hat am 14.01.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt bedauert, dass seine personellen Kapazitäten nicht ausreichten, um das Ersuchen der BVV zeitnah zu beantworten und bittet die lange Zeitdauer, die die BVV auf die entsprechende VzK warten musste, zu entschuldigen. Da die Thematik auf verschiedenen Ebenen der BVV diskutiert wurde und so die BVV vom aktuellen Stand der Entwicklungen unterrichtet war, erschien es dem Bezirksamt vertretbar, dieses Ersuchen nicht prioritär zu behandeln. Gleichwohl wird das Bezirksamt in Zukunft bemüht sein, eine solch lange Bearbeitungsdauer von Drucksachen der BVV zu verhindern. Das Bezirksamt hat in den Jahren 2016 und 2017 mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, mit dem Eigentümer der Liegenschaft in Kontakt zu treten, um einen einvernehmlichen Umgang und zumindest befristeten Verbleib der wohnungslosen Menschen in der Wohnungslosenunterkunft zu erreichen. Dies ist leider nicht gelungen. Vor dem Hintergrund der eingereichten Räumungsklage des Eigentümers und der von zahlreichen Bewohnern eingelegten Rechtsmittel dagegen, hat sich das Bezirksamt aktiv dafür eingesetzt, dass eine gerichtliche Entscheidung nicht obsolet wurde, weil der Vermieter durch die Sperrung der Wasser-, Strom- und Wärmevesorgung einen vorzeitigen Auszug der Bewohner erzwingen wollte. Dies ist zumindest teilweise gelungen, so dass die Mehrheit bis zum Gerichtsentscheid über die Zulässigkeit der Räumung und die nachfolgende Umsetzung der Räumung in dem Objekt unter einigermaßen menschenwürdigen Umständen verbleiben konnten. Im Gegenzug hat der Eigentümer das Bezirksamt auf Schadensersatz verklagt, weil das Bezirksamt den Verbleib der Bewohner aktiv unterstützt hätte. Auf Vorschlag des Gerichtes musste das Bezirksamt zustimmen, den Vermieter mit der Fortzahlung der in dem Objekt bis dahin üblichen Tagessätze für 19 wohnungslose Personen bis zum erfolgten Räumungsbeschluss zu entschädigen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 14.01.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel |
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