Drucksache - 2819/IV  

 
 
Betreff: Freies WLAN auch für die bezirklichen Einkaufsstraßen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Briest, Urbatsch und die übrigen Mitglieder der Fraktion Matischok Fraktion der SPD 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 03.11.2016
4. VzK vom 28.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin09.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.

Mitte von Berlin2819/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Freies WLAN auch für die bezirklichen Einkaufsstraßen

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2819/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat und der Fa. Abl Social Federation für die Einrichtung von kostenlosen WLAN-Hotspots im Rahmen des Public WiFi in folgenden bezirklichen Einkaufsstraßen einzusetzen und deren Installation durch eine entsprechende Genehmigungspraxis unterstützen:

Turmstraße, Müllerstraße, Badstraße, Torstraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Friedrichstraße, Unter den Linden, Potsdamer Straße, Hackescher Markt, Alexanderplatz, Nikolaiviertel, Brunnenstraße.

 

 

Das Bezirksamt hat am 20.09.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Betrachtung der bezirklichen Gebäude mit der Firma abl ist ein bereits laufender Prozess. Dieser betrifft ausschließlich bezirkliche Immobilien in den genannten Einkaufsstraßen. Diese sind bereits beplant.

Danach ist die Einrichtung von kostenlosen WLAN-Hotspots für Seniorenfreizeitstätten, Jugend-, Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen, Bibliotheken sowie an Bürodienstgebäuden vorgesehen (s. Anlage 1).

 

Im Nachfolgenden werden die Standorte aufgeführt, die überbezirkliche Hotspots enthalten und  in Mitte realisiert werden.

- Rotes Rathaus (Outdoor), Jüdenstraße 1, 13597 Berlin,

- Brandenburger Tor (Outdoor), Pariser Platz 8, 10117 Berlin,

- Friedrichstadt-Palast (Outdoor), Friedrichstraße 107, 10117 Berlin,

- Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung (Outdoor), Unter den Linden 62, 10117 Berlin,

- Berlin Pavillo, Scheidemannstrasse 1,10557 Berlin-Tiergarten,

- Dalí Berlin, Leipziger Platz 7, 10117 Berlin,

- Palais Podewil, Klosterstr. 68, 10179 Berlin,

- Berliner Ensemble, Bertolt-Brecht-Platz 1, 10117 Berlin,

- Volksbühne, Rosa-Luxemburg-Platz, 10178 Berlin,

- Kunstverein Tiergarten, Turmstraße 75, 10551 Berlin sowie

- Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin.

 

Damit können auch in diesen Hotspot-Zonen Berliner_innen  und Touriste_innen kostenlos, unbegrenzt und ohne Anmeldung auf das Internet zugreifen.

 

In den  großen Einkaufszentren, wie beispielsweise Galeria Kaufhof, Alexa-Shopping-Center, Gesundbrunnen-Center und Mall of Berlin, steht kostenfreies WLAN bereits zur Verfügung.

 

Zusätzlich können bereits auf zahlreichen Berliner S- und U-Bahnhöfen Fahrgäste kostenloses WLAN nutzen (s. Anlage 2). 

 

 

- 2 -

 

Der Antrag und Beschluss zum „Freien WLAN auch für die bezirklichen Einkaufsstraßen“ hat zum Ziel, die Anzahl von kostenlosen Hotspots über die schon mit der Senatskanzlei vereinbarten bezirklichen Immobilien hinaus zu initiieren.

 

Das Bezirksamt hat sich in Hinblick auf die Einrichtung von kostenfreiem WLAN mit einem entsprechenden Schreiben an die Senatskanzlei und an die abl social federation GmbH  gewandt und um Information und Stellungnahme gebeten (s. Anlage 3).

 

r private Gebäude in den Einkaufsstraßen und eine Erweiterung des bestehenden Vertrages über die Einrichtung und den Betrieb kostenfrei nutzbarer WLAN-Hotspots im Land Berlin zwischen der Senatskanzlei und der abl social federation GmbH, ist der Berliner Senat und auch der Bezirk nicht zuständig.

 

Die abl social federation GmbH ist grundsätzlich im Rahmen ihrer vorhandenen Kapazitäten bereit, zusätzliche Hotspots einzurichten, sofern die Kosten vom jeweiligen privaten Träger übernommen werden.

 

Die bezirkliche Wirtschaftsförderung wird die bezirklichen Standortgemeinschaften über diese  Möglichkeit, informieren und ggf. begleiten.

 

 

A)Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B)Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Keine, weil kein zusätzliches Personal benötigt wird.

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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