Drucksache - 2790/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2790/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Keine Intoleranz im Tiergarten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2790/IV):
Das BA wird ersucht, die Mülltonnen im Tiergarten (parallel zur Straße des 17. Juni und der Siegessäule am Brandenburger Tor) von islamfeindlichen Parolen zu säubern.
Das Bezirksamt hat am 20.09.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Bezirk Mitte von Berlin ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt. Mitte steht eine Kultur der Toleranz und Wertschätzung. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, jede Form von Diskriminierung im Stadtbild zu vermeiden. Daher werden alle verfassungsfeindlichen Parolen von den Mitarbeiter_Innen des Straßen- und Grünflächenamtes nach bestem Wissen und Gewissen entfernt. Da es aufgrund der stark angespannten Personal- und Haushaltslage im Einzelfall zu Verzöge-rungen bei der Entfernung von Islamfeindlichen Parolen kommen kann, strebt das SGA ressort-übergreifende Zusammenarbeit mit dem Integrationsbeauftragten, dem Europabeauftragten, dem Jobcenter Mitte und anderen Fachämtern an. Zur Beseitigung von islamophoben Aufklebern, Parolen, Schmierereien wird bspw. gemeinsam mit dem Jobcenter Berlin Mitte eruiert, ob durch Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung (2.Arbeitsmarkt) eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Nach einer ersten Einschätzung hält das Jobcenter eine Umsetzung für möglich. Ein entsprech-endes Konzept hat neben der Wettbewerbsneutralität auch die Gefahr der versehentlichen Be-schädigung / Beeinträchtigung der Parkbänke durch den evtl. Einsatz chemischer Subtanzen im Rahmen der avisierten Reinigungsarbeiten zu berücksichtigen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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