Drucksache - 2784/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur,33500 Straßen und Grünflächen
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2784/V
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
„Kulturelle Zwischennutzung im Bärenzwinger“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.07.2016 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2784/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Bärenzwinger im Köllnischen Park eine kulturelle Zwischennutzung möglich ist. Ggf. soll dazu eine Nutzungskonzeption erstellt werden und im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ein/e geeignete/r Nutzer/in gefunden werden.
Das Bezirksamt hat am 16.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen
Kulturelle Zwischennutzung im Bärenzwinger bis 2019 sichergestellt
In Fortschreibung des Zwischenberichts zur o.g. Drucksache hat das Bezirksamt das Vorhaben der kulturellen Zwischennutzung im September 2017 begonnen und wird das Projekt wie vorgesehen im Haushaltsjahr 2019 abschließen. Mit der erfolgten Übernahme des Standorts in das Fachvermögen des Amtes für Weiterbildung und Kultur fungiert der Bärenzwinger als öffentliches Pilotprojekt und kultureller Lern- und Lehrort sowie Wissensplattform für Stadtkultur.
Vor allem Nachwuchskräfte aus Universitäten und Fachhochschulen widmen sich in einer Art Stadtlabor ressortübergreifenden Fragen des öffentlichen Stadtraums und beschäftigen sich mit verwaltungsübergreifendem Handeln.
Nach Abschluss der zweijährigen, kulturellen Zwischennutzung wird die dauerhafte Nutzung durch das Amt für Weiterbildung und Kultur als Praxisstandort für wissenschaftliche Volontärinnen und Volontäre angestrebt.
Kostendeckende Finanzierung und Budgetentwicklung 2017 – 2019
Der Fachbereich Kunst und Kultur hat für den Zeitraum Sommer 2017 bis Frühjahr 2019 Programmmittel in Höhe von 109.861,20 € aus dem Landesprogramm spartenüber-greifende Förderung eingeworben, die eine kostendeckende Zwischennutzung des Bärenzwingers gesichert haben.
Die im Zwischenbericht dargestellte Prognose an Angebotsstunden garantiert einen positiven Abschluss über das Haushaltsjahr 2017 hinaus und soll im Doppelhaushalt 2020/2021 als Grundlage für eine bezirkliche Finanzierung des Standortbetriebs dienen.
A) Rechtsgrundlagen:
§ 36 BezVG i.V.m. §13 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Keine, die Finanzierung erfolgt über Drittmittel aus Kapitel 0810, Titel 68627 Ausstellungsfonds der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Spartenoffene Förderung 2017/2018 i.H.v. 109.861,20 €
2.Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 16.01.2018
von DasselWeißler BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin |
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