Drucksache - 2459/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen33500
BezirksverordnetenversammlungDS-Nr. 2459/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Damit es auch zukünftig ein Durchkommen ins Nikolaiviertel gibt
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2459/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie eine Durchwegung Richtung Nikolaiviertel von der Straße Unter den Linden kommend auch nach der Schließung des Spreeuferwegs direkt am Humboldtforum ermöglich werden kann.
Hierzu soll u.a. gemeinsam mit der BVG und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüft werden, inwiefern zur Anlegung eines provisorischen asphaltierten Gehwegs Richtung Nikolaiviertel die am Spreeufer vis à vis dem Humboldtforum befindlichen gelagerten Baumaterialien für die Baustelle der U-Bahnlinie 5 entweder auf den nicht benutzten Grünstreifen vis à vis der Rathausstraße 23-24 und / oder an der Spandauer Straße neben dem „City WC“ verlagert werden können.
Das Bezirksamt hat am 31.01.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Nach Abschluss der Kampfmittelräumungsarbeiten wurde der Uferweg am Humboldt-forum wieder geöffnet und ist für die Einwohner und Touristen bis zum Baubeginn der eigentlichen Uferbauarbeiten wieder nutzbar.
Bezüglich des Anliegens eines provisorischen asphaltierten Gehweges im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche (BE) der U5 stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die BVG wird den temporären Bauhafen in der Zeit vom 01.02.2017 bis 31.05.2017 zurück bauen und anschließend den ursprünglichen Zustand – Uferwand mit dahinter-liegendem Gehweg in Richtung Nikolaiviertel – wieder herstellen. Da der Rückbau des temporären Bauhafens sowie die Wiederherstellung der Uferwand zu großen Teilen vom Land aus stattfinden soll, benötigt die BVG die Zufahrt von ihrer eigentlichen BE-Fläche an das Ufer. Aus arbeitsschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen ist daher eine Querung der Baustelleneinrichtungsfläche der BVG durch einen temporären Gehweg nicht möglich.
Nur für die Zeit bis Ende Januar 2017 einen temporären Gehweg herzustellen, wäre im Verhältnis zum Aufwand nicht zu rechtfertigen, da dieser in der Herbst-/Winterzeit erfahrungsgemäß weniger genutzt wird.
Bei einem Vororttermin mit Vertretern des Nikolaiviertels und Herrn Draeger von der BVV-Mitte am 25.06.2016 wurde seitens der BVG erläutert, dass eine Umlagerung von Materialien oder Umbauten der BE-Flächen zur Herstellung eines provisorischen Weges nicht möglich sind.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, . .2017
von DasselWeißler Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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