Drucksache - 2432/IV  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Eltern-Kind-Zimmers
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok, Fischer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.01.2016 
47. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.12.2015
2. Änderungsantrag Grüne vom 17.12.2015
3. BE HA vom 05.01.2016
4. Beschluss
5. VzK vom 03.11.2016
6. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .09.2016

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin2432/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

 

über Einrichtung eines Eltern-Kind-Zimmers

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.01.2016 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2432/IV):

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung einen Raum in der Nähe des BVV-Saals als Raum zur Betreuung von Kindern zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu ermitteln, welcher Bedarf für die Ausstattung der Räumlichkeit besteht.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob dieser Raum nicht dauerhaft als Eltern-Kind-Zimmer für die Mitarbeiter des Bezirksamtes eingesetzt werden kann."     

 

 

Das Bezirksamt hat am  06.09.2016          beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Nach eingehender Prüfung wird festgestellt, dass in der Nähe des BVV-Saales kein Raum zur Verfügung gestellt werden kann, weil alle Räume zweckentsprechend belegt sind.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, das Kinderspielzimmer der Abteilung Jugend im Raum 739 des Gebäudes Karl-Marx-Allee 31 zu nutzen.

Das Angebot der Abteilung Jugend bezieht sich auf die Zeiträume der Sitzungen der BVV und kann unter Umständen auch auf die Zeiträume der Ausschusssitzungen der BVV ausgedehnt werden.

Eine dauerhafte Nutzung durch die Mitarbeiter_Innen ist ausgeschlossen, weil das fachliche Angebot der Abteilung Jugend dadurch eingeschränkt wird.

 

Die Nutzung des Raumes durch die Mitglieder der BVV ist durch eine Nutzungsordnung zu regeln. Den jeweils nutzenden Eltern obliegt die Aufsichtspflicht über die dort betreuten Kinder im Eltern-Kind-Zimmer.

 


Darüber hinaus macht das Bezirksamt deutlich, dass weder das Eltern-Kind-Zimmer noch das übrige Gebäude, den an Kindertageseinrichtungen gestellten erhöhten baulichen Anforderungen und Sicherheitsanforderungen entspricht.

 

Sollte von Seiten der Mitglieder der BVV Interesse an der Nutzung des Raumes 739 bestehen, wird das Bezirksamt - Serviceeinheit Facility Management- eine entsprechende Nutzungsordnung erstellen und die notwendigen Absprachen zur Nutzung mit der Abteilung Jugend regeln.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 36 i.V.m. § 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 
 

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