Drucksache - 2362/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900 Schul- und Sportamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2362/IV Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Klassenfrequenzen für Schulen mit Willkommensklassen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2362/IV)
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für eine Absenkung der Klassenfrequenzen von mindestens 2 Schüler/innen pro Klasse in allen Grundschulen und in weiterführenden Schulen für Klassen mit überdurchschnittlich hoher Zahl von geflüchteten Schüler/innen einzusetzen.
Diese Absenkung der Klassenfrequenz wäre eine wichtige Rahmenbedingung für gelingende Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Voraussetzung für die Umsetzung im Bezirk Mitte ist eine landesweite Regelung mit vollständiger Finanzierung durch das Land Berlin. Der Bezirk ist nicht in der Lage, Maßnahmen aus dem Bezirkshaushalt zu finanzieren.“
Das Bezirksamt hat am 24.10.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Bei Ihrer Anfrage wird davon ausgegangen, dass die Absenkung der Klassenfrequenzen in den Regelklassen gemeint ist.
Eine Absenkung der Klassenfrequenzen von mindestens 2 Schüler_innen pro Klasse in Grundschulen und in weiterführenden Schulen ist gemäß § 5 Absatz 7 Satz 4 und 5 Sek I-VO auf Antrag der Schule möglich. Eine Reduzierung der Höchstgrenzen kann von der Schulbehörde im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung vorgenommen werden, wenn auf Grund der Zusammensetzung der Klassen ein erhöhter Förderbedarf begründet ist. Dies ist insbesondere der Fall bei Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bei Schulen, an denen mindestens 40 % der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sind. Bei den Grundschulen ist in diesem Fall gemäß § 4 Absatz 8 Satz 2 GsVO eine Absenkung auf 21 bis 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse möglich. Es ist jeder Antrag auf Absenkung der Klassenfrequenz im Einzelfall zu prüfen. Pädagogisch ist eine Absenkung in Brennpunktschulen wünschenswert. Jedoch ist dies bei den derzeitigen Schulplatzkapazitäten schwer möglich.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 24.10.2017 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek
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