Drucksache - 2272/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Medienhof Wedding sichern: bessere Bildung in Wedding-Gesundbrunnen!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2272/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich umgehend bei der /den zuständigen Senatsverwaltung/en für eine Regelfinanzierung des Medienhofs Wedding über den Landeshaushalt einzusetzen.“
Das Bezirksamt hat am 21.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Das Jugendamt Mitte hat das Anliegen des Medienhofs Wedding, Finanzierungs-grundlagen zu erhalten, in der Vergangenheit und Gegenwart immer wieder unterstützt, letztmalig in finanzieller Form im September 2015 in Höhe von 5.000 Euro aus FuA-Mitteln zur Überbrückung einer akuten finanziellen Krise.
Außerdem hat das Jugendamt Mitte den Medienhof auf Anfrage der Bayerischen Staatskanzlei als eine besonders förderungswürdige Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit empfohlen. Im Rahmen der Spendensammlung anlässlich eines Benefizkonzertes Anfang 2016 kamen auf diese Weise 16.000 Euro für das Projekt zusammen.
Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sind dem Medienhof für die Jahre 2016 und 2017 jeweils 100.000 Euro jährlich zur Fortführung seiner Arbeit zugesagt worden. Mit einem vorläufigen Maßnahmenbescheid konnte das Projekt seine eigenständige Arbeit zum 01.05.2016 fortsetzen.
Parallel dazu ist der Träger RAA Kooperationspartner des Projektträgers SWIM Bildung UG, der einen Projektantrag im Teilprogramm „Bildung im Quartier“, Projekttitel: „Bildungsforum Soldiner Kiez“ bei der der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gestellt hat. Der Projektzeitraum beträgt Juni 2016 bis Dezember 2018 mit einem Gesamt-finanzierungsvolumen von 351.160 Euro.
Wir bitten den Beschluss als erledigt anzusehen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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