Drucksache - 2270/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .01.2016 Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2270/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Städtebauliche Besonderheiten im Nikolaiviertel erhalten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2270/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat und der WBM für den Erhalt der Arkadengänge im Nikolaiviertel einzusetzen.
Das Bezirksamt hat am 02.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat sich in einem Schreiben an die WBM und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt (s. Anlage 1). Die Antwort der WBM liegt vor und wird anliegend zur Kenntnis gegeben (s. Anlage 2).
Die Thematik wurde mehrmals mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erörtert, zuletzt am 21.01.2016 beim Jour fixe bei der Senatsbaudirektorin. Die Erarbeitung einer Erhaltungssatzung wurde grundsätzlich positiv bewertet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird zudem in den nächsten Monaten prüfen, inwieweit die Voraussetzungen vorliegen, dass das Nikolaiviertel unter Denkmalschutz gestellt werden kann.
Im Ergebnis hat das Bezirksamt mit Bezirksamtsbeschluss-Nr. 1397 vom 05.01.2016 die Aufstellung einer Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Nikolaiviertel“ zwischen Mühlendamm, Spandauer Straße, Rathausstraße und Spreeufer im Bezirk Mitte von Berlin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB beschlossen. Die Ausschreibung der Erarbeitung eines Gutachtens für die Erhaltungsverordnung ist zurzeit Zeit in Vorbereitung.
Die Information zum weiteren Fortgang wird im Rahmen der Berichterstattung zum neu gefassten Beschluss vom 17.12.2015 DS 2456/IV „Das Nikolaiviertel in Berlins Mitte schützen“ erfolgen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Ausgaben in Höhe von ca. 25.000€ für das Gutachten aus Kapitel 4200, Titel 54010 - 2 -
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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