Drucksache - 2232/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über " Festsetzung der Wahlkreisaufteilung im Wahlkreisverband Mitte für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin im Herbst 2016 "
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Für den Bezirk Mitte werden für die voraussichtlich im September 2016 stattfindenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin 7 Wahlkreise gebildet.
Begründung:
Die Zahl der Wahlkreise bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus, die auf jeden Wahlkreisverband (Bezirk) entfallen, ist so zu bestimmen, dass auf alle Wahlkreise im Wahlgebiet eine möglichst gleich große Anzahl von Deutschen entfällt. Auf Grundlage dieser Zahlen hat der Senat von Berlin in seiner Sitzung vom 9. Juni 2015, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 25 vom 19.06.2015, nach der mathematischen Proportion die Aufteilung der 78 Berliner Wahlkreise auf die Wahlkreisverbände bestimmt.
Danach entfallen auf den Wahlkreisverband Mitte infolge des überproportionalen Anstiegs deutscher Wohnbevölkerung 7 Wahlkreise. Damit wird die erst seit den Wahlen 2006 geltende Wahlgebietseinteilung, mit der 6 Wahlkreise auf den Bezirk Mitte entfielen, aufgehoben.
Auf der Grundlage der Entscheidung des Senats von Berlin über die Wahlkreisverteilung und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung, die das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nach Abgleich der Wanderungsbewegungen gegenüber den anderen Bezirken Berlins ermittelt hat, wurde die Wahlkreiseinteilung im Wahlkreisverband Mitte vom Bezirkswahlamt geprüft.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gem. § 3 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) Wahlkreise die etwa gleiche Anzahl an deutschen Einwohner_innen haben; die Abweichung soll nicht mehr als 15 % betragen. Ab 25 % Abweichung besteht eine gesetzliche Pflicht zum Neuzuschnitt der entsprechenden Wahlkreise. Das Berliner Landeswahlgesetz (LWG) sieht keine eigenständige Regelung vor, es wird Bundesrecht angewandt.
In Berlin waren am 31.12.2014 genau 2.988.824 Deutsche gemeldet - im Schnitt sind das bei den vorgegebenen 78 Wahlkreisen also 38.318 dt. Einwohner_innen je Abgeordnetenhauswahlkreis. Die nach § 3 Abs.1 BWG zulässige Minimalgröße wären dann 32.570 Deutsche, die zulässige Maximalgröße 44.066 dt. Einwohner_innen.
Im Bezirk Mitte waren am 31.12.2014 exakt 249.437 deutsche Einwohner_innen melderechtlich registriert. Gem. § 9 Abs. 4 LWG sollen auch die Wahlkreise innerhalb eines Wahlkreisverbandes (Bezirk) eine etwa gleich hohe Anzahl an dt. Wohnbevölkerung haben. Eine danach gleichmäßige Verteilung auf die vorgegebene Anzahl von 7 Wahlkreisen ergibt den Mittelwert von 35.634 Wahlberechtigten. Für die Abgeordnetenhauswahlen für Berlin in den Jahren 2011 und 2006 galt für den Bezirk Mitte eine Einteilung in 6 Wahlkreise. Der Wahlkreis 6 mit aktuell 49.797 Deutschen hat die gesetzl. Pflicht zur Neuordnung der Wahlkreise ausgelöst, gefolgt von der Bevölkerungsentwicklung im Wahlkreis 4 mit jetzt 42.804 dt. Einwohner_innen und am anderen Ende der Bandbreite des Wahlkreises 2 mit 36.572 dt. Bewohner_innen.
Danach haben die neu bestimmten 7 Wahlkreise des Wahlkreisverbandes Mitte folgende Verteilung deutscher Wohnbevölkerung:
Wahlkreis 1 = 33.311 Personen Wahlkreis 2 = 36.837 Personen Wahlkreis 3 = 36.152 Personen Wahlkreis 4 = 36.379 Personen Wahlkreis 5 = 34.818 Personen Wahlkreis 6 = 35.956 Personen Wahlkreis 7 = 35.948 Personen
Bei einer bei der Neueinteilung zulässigen Toleranz von bis zu 15 % Abweichung beträgt mit dieser Wahlgebietseinteilung die größte Abweichung vom statistischen Mittel für Berlin damit 13,7 % und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.
Die örtliche Begrenzung und räumliche Beschreibung der Wahlkreise ist im Amtsblatt für Berlin zu veröffentlichen und lautet:
"Wahlkreisverband MITTE Wahlkreiseinteilung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus im Herbst 2016" s. Anlage
Rechtsgrundlage:
§ 9, Abs. 3 und 4 Landeswahlgesetz § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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