Drucksache - 2232/IV  

 
 
Betreff: Festsetzung der Wahlkreisaufteilung im Wahlkreisverband Mitte für die Wahl zum Ab-geordnetenhaus von Berlin im Herbst 2016
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 11.09.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                  12.08.2015

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                  (918) 42660

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr.

 

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  " Festsetzung der Wahlkreisaufteilung im Wahlkreisverband Mitte für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin im Herbst 2016 "

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

r den Bezirk Mitte werden für die voraussichtlich im September 2016 stattfindenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin 7 Wahlkreise gebildet.

 

Begründung:

 

Die Zahl der Wahlkreise bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus, die auf jeden Wahlkreisverband (Bezirk) entfallen, ist so zu bestimmen, dass auf alle Wahlkreise im Wahlgebiet eine möglichst gleich große Anzahl von Deutschen entfällt. Auf Grundlage dieser Zahlen hat der Senat von Berlin in seiner Sitzung vom 9. Juni 2015, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 25 vom 19.06.2015, nach der mathematischen Proportion die Aufteilung der 78 Berliner Wahlkreise auf die Wahlkreisverbände bestimmt.

 

Danach entfallen auf den Wahlkreisverband Mitte infolge des überproportionalen Anstiegs deutscher Wohnbevölkerung 7 Wahlkreise. Damit wird die erst seit den Wahlen 2006 geltende Wahlgebietseinteilung, mit der 6 Wahlkreise auf den Bezirk Mitte entfielen, aufgehoben.

 

Auf der Grundlage der Entscheidung des Senats von Berlin über die Wahlkreisverteilung und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung, die das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nach Abgleich der Wanderungsbewegungen gegenüber den anderen Bezirken Berlins ermittelt hat, wurde die Wahlkreiseinteilung im Wahlkreisverband Mitte vom Bezirkswahlamt geprüft.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gem. § 3 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) Wahlkreise die etwa gleiche Anzahl an deutschen Einwohner_innen haben; die Abweichung soll nicht mehr als 15 % betragen. Ab 25 % Abweichung besteht eine gesetzliche Pflicht zum Neuzuschnitt der entsprechenden Wahlkreise. Das Berliner Landeswahlgesetz (LWG) sieht keine eigenständige Regelung vor, es wird Bundesrecht angewandt.

 

In Berlin waren am 31.12.2014 genau 2.988.824 Deutsche gemeldet - im Schnitt sind das bei den vorgegebenen 78 Wahlkreisen also 38.318 dt. Einwohner_innen je Abgeordnetenhauswahlkreis. Die nach § 3 Abs.1 BWG zulässige Minimalgröße wären dann 32.570 Deutsche, die zulässige Maximalgröße 44.066 dt. Einwohner_innen.

 

Im Bezirk Mitte waren am 31.12.2014 exakt 249.437 deutsche Einwohner_innen melderechtlich registriert. Gem. § 9 Abs. 4 LWG sollen auch die Wahlkreise innerhalb eines Wahlkreisverbandes (Bezirk) eine etwa gleich hohe Anzahl an dt. Wohnbevölkerung haben. Eine danach gleichmäßige Verteilung auf die vorgegebene Anzahl von 7 Wahlkreisen ergibt den Mittelwert von 35.634 Wahlberechtigten.

r die Abgeordnetenhauswahlen für Berlin in den Jahren 2011 und 2006 galt für den Bezirk Mitte eine Einteilung in 6 Wahlkreise. Der Wahlkreis 6 mit aktuell 49.797 Deutschen hat die gesetzl. Pflicht zur Neuordnung der Wahlkreise ausgelöst, gefolgt von der Bevölkerungsentwicklung im Wahlkreis 4 mit jetzt 42.804 dt. Einwohner_innen und am anderen Ende der Bandbreite des Wahlkreises 2 mit 36.572 dt. Bewohner_innen.

 

Danach haben die neu bestimmten 7 Wahlkreise des Wahlkreisverbandes Mitte folgende Verteilung deutscher Wohnbevölkerung:

 

Wahlkreis 1 = 33.311 Personen

Wahlkreis 2 = 36.837 Personen

Wahlkreis 3 = 36.152 Personen

Wahlkreis 4 = 36.379 Personen

Wahlkreis 5 = 34.818 Personen

Wahlkreis 6 = 35.956 Personen

Wahlkreis 7 = 35.948 Personen

 

Bei einer bei der Neueinteilung zulässigen Toleranz von bis zu 15 % Abweichung beträgt mit dieser Wahlgebietseinteilung die größte Abweichung vom statistischen Mittel für Berlin damit 13,7 % und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.

 

Die örtliche Begrenzung und räumliche Beschreibung der Wahlkreise ist im Amtsblatt für Berlin zu veröffentlichen und lautet:

 

"Wahlkreisverband MITTE

Wahlkreiseinteilung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus im Herbst 2016"

s. Anlage

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 9, Abs. 3 und 4 Landeswahlgesetz

§ 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, ....................

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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