Drucksache - 2188/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Jugendberufsagentur und Angebote der Jugendberufshilfe sichern!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2188/IV):
Das Bezirksamt hat am 29.09.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Zu 1.: Die erste Sitzung der Lenkungsgruppe "Jugendberufsagentur Berlin - Standort Mitte" fand am 11.09.2015 statt. Teilgenommen haben Vertreter_innen der Agentur für Arbeit, des Jobcenters Berlin-Mitte, des Bezirksamtes Mitte von Berlin und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Einvernehmen wurde darüber erzielt, dass die Grundsätze der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin und die berlinweiten Mindeststandards bei der Umsetzung des regionalen Standorts Mitte gelten.
Festgelegt wurden die Kommunikationsstruktur und der zeitliche Ablauf der Projektumsetzung. Standort der Jugendberufsagentur im Bezirk Mitte wird die Lehrter Str. 46 in 10557 Berlin (Jobcenter Berlin-Mitte, U 25 Bereich) sein. Der Eröffnungstermin ist für das 4. Quartal 2016 geplant.
Für die Haushaltsjahre 2016/2017 haben die drei Träger der Jugendberatungshäuser Angebote eingereicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des BVV-Beschlusses zum Doppelhaushalt und dem Haushaltsgesetz des Landes Berlin für die Jahre 2016/2017.
Zu 2.: Die BVBO ist ein Landesprogramm, das mit einer veränderten konzeptionellen Ausrichtung - für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 fortgesetzt werden wird. Im Vorfeld gab es massive Kritik seitens der Schulen an der neuen konzeptionellen Ausrichtung, die zu einer Verschlechterung in der Kontinuität der Arbeit über mehrere Klassenstufen hinweg geführt hätte.
Der für Jugend, Schule, Sport und Facility Management zuständigen Bezirksstadträtin ist es gemeinsam mit den Schulen, dem Schulamt und der Schulaufsicht gelungen, bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen eine Modifizierung der konzeptionellen Ausrichtung durchzusetzen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Schulen in Mitte weiterhin in der Lage sein werden, mit einem einzigen bewährten Träger der Jugendberufshilfe pro Schulstandort, die Arbeit fortzusetzten. Aufgrund dessen wird auch die Netzwerkstelle BO des Bezirkes Mitte in die Lage versetzt, weiterhin in der bisher bewährten Form zur Stabilität und Qualität der Umsetzung der BVBO im Bezirk Mitte beitragen. Außerdem konnte die Fortsetzung der BVBO in der bisherigen Form für einen Übergangszeitraum erreicht werden, damit die Arbeit an den Schulen direkt nach den Sommerferien weitergeführt werden konnte. Den Anträgen der Schulen aus Mitte, für die Fortsetzung der BVBO während der Übergangszeit wurde entsprochen. Es hat sich ein Trägerkonsortium in Mitte gebildet, die die BVBO 2.0 zukünftig umsetzten wollen, ein entsprechendes Konzept wurde eingereicht. Derzeit stellen die Schulen die entsprechenden Anträge für die BVBO 2.0. Die Auswahl der durchführenden Träger steht noch aus.
Das Projekt ABO wurde im Mai 2015 - aufgrund der guten Auslastung des Projektes bis Mai 2017 verlängert. Handlungsbedarf ergibt sich hier erst im Herbst 2016.
Das Projekt Mitte in Ausbildung wird aus zwei Gründen nicht fortgesetzt: a.) die integrative BAE (Ausbildung beim Träger) wird von den Rechtskreisen SGB II (Jobcenter) und SGB III (Agentur für Arbeit) nur noch für Kunden des Reha-Bereiches angeboten - stattdessen wird die kooperative Ausbildung (Ausbildung im Betrieb mit sozialpädagogischer Begleitung) ausgebaut, da auf dem 1. Arbeitsmarkt freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. b.) die Agentur für Arbeit unterliegt bzgl. der Ausschreibung von Maßnahmen den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Diese korreliert nicht mit den Kriterien der Jugendhilfe im Hinblick auf die Vermittlung von jungen Menschen in geeignete Angebote - insofern ist die Umsetzung von gemeinsamen Projekten in der bisherigen Form nicht mehr möglich.
Das Lenkungsgremium des regionalen Standortes der Jugendberufsagentur in Mitte steht deshalb im Jahr 2016 unter anderem vor der Herausforderung, geeignete Hilfen und Maßnahmen zu entwickeln und so zu gestalten, dass diese eine erfolgreiche Integration in das Berufs- oder Arbeitsleben ermöglichen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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