Drucksache - 2054/IV  

 
 
Betreff: Berlin-Mitte zum 100. Jahrestag des Genozids gegenüber dem armenischen Volk am 24. April
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Morgenstern 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                    Datum                                  .2015

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              2054/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Berlin-Mitte zum 100. Jahrestag des Genozids gegenüber dem armenischen Volk

Am 24. April

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2054/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dem von der Armenischen Botschaft in Deutschland befürworteten Antrag der Deutsch-Armenischen Gesellschaft auf Sondernutzung von öffentlichem Straßenland zur Errichtung eines Steinkreuzes zum Gedenken des vor 100 Jahren erfolgten Genozids im damaligen Osmanischen Reich gegenüber dem Armenischen Volk zu entsprechen.

 

 

Das Bezirksamt hat am      01.09.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit dem armenischen Botschafter ist ein Ortstermin durchgeführt worden, bei dem ein Standort für den Gedenkstein festgelegt wurde. Sobald der Gedenkstein in Armenien fertig gestellt ist, werden dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) die Genehmigungsunterlagen hergereicht.

Die Sondernutzung wird dann unverzüglich erteilt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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