Drucksache - 1996/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche schwerwiegenden Vorbehalte und von wem führen derzeit dazu, dass das, mit allen Beteiligten vor langer Zeit auf Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbes abgestimmte Bebauungskonzept für die Neubebauung des Grundstücks Bachstraße 1-2 (ehem. Konsistorium), nicht umgesetzt und der Bebauungsplanverfahren 1-72 diesbezüglich nicht weitergeführt werden kann?
2. Liegt inzwischen eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme des Landesdenkmalamtes vor und sollte diese nicht positiv sein, welche Gründe sprechen aus Sicht des Landesdenkmalamtes gegen das Vorhaben?
3. Sollte sich das Landesdenkmalamt negativ zur beabsichtigte Bebauung eingelassen haben, teilt das Bezirksamt diese Auffassung und wenn nicht, was hat das Bezirksamt wann unternommen, um einen Konsens herzustellen? |
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