Drucksache - 1953/IV
(Text liegt vor)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache M i t t e von Berlin Nr.1953/ IV
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über die Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschiedene Frau Christine Borowski wird als neues beratendes Mitglied und als seine Stellvertreterin für den Jugendhilfeausschuss nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG (Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau) benannt:
Frau Mareike Vorpahl (ASP Stadt der Kinder, Stiftung SPI)
und als Stellvertreterin
Frau Elke Gross (Schulsozialarbeit Ernst-Schering-Oberschule)
Begründung:
Dem Jugendhilfeausschuss gehört gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG als beratendes Mitglied eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau an.
Das beratende Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG wird von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.
Das Bezirksamt hat die Benennung des beratenden Mitgliedes in seiner Sitzung am .02.2015 beschlossen.
Rechtsgrundlage:
§ 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG i.V.m. § 35 Abs. 8 AG KJHG und § 12 Abs. 2 Nr. 11 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den
Dr. HankeSmentek BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend, Schule, Sport und Facility Management
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