Drucksache - 1953/IV  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 04.03.2015
2. Beschluss

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 


  Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management

 

 

Bezirksverordnetenversammlung       Drucksache

M i t t e   von Berlin Nr.1953/ IV

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

 

über die Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss

              gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

r die aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschiedene Frau Christine Borowski wird als neues beratendes Mitglied und als seine Stellvertreterin für den Jugendhilfeausschuss nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG (Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau) benannt:

 

Frau Mareike Vorpahl

(ASP Stadt der Kinder, Stiftung SPI)

 

und als Stellvertreterin

 

Frau Elke Gross

(Schulsozialarbeit Ernst-Schering-Oberschule)

 

 

Begründung:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehört gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG als beratendes Mitglied eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau an.

 

Das beratende Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG wird von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Das Bezirksamt hat die Benennung des beratenden Mitgliedes in seiner Sitzung am

       .02.2015 beschlossen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG i.V.m. § 35 Abs. 8 AG KJHG und § 12 Abs. 2 Nr. 11 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. HankeSmentek

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend, Schule,

Sport und Facility Management

 

 

 

 
 

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