Drucksache - 1951/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens I-43bVE "südliche Alexanderstraße" mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bauge-setzbuch (BauGB)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 04.03.2015
2. Anlage
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4
6. Anlage 5
7. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1951/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens I-43bVE  "dliche Alexanderstraße" mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am _24.02.2015 beschlossen:

 

 

  1. Die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB hat zu keiner wesentlichen Planänderung geführt.
  2. Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren I-43b VE r das Gelände zwischen Schicklerstraße, Alexanderstraße, Stralauer Straße und Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird mit der öffentliche Auslegung gemäß  § 3 Abs. 2 BauGB auf Grund der Entwurfsvorlage zur Planzeichnung vom 07.01.2015 (Anlage 1) fortgeführt.

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt Mitte hat das Ergebnis der Behördenbeteiligung mit BA-Beschluss Nr. 1253 vom 22.03.2011 beschlossen. Grundlage der Beschlusslage war der Vorentwurf zum Bebauungsplan vom Februar 2011 (siehe Anlage 2).  Das Verfahren ruhte seitdem, da sich der Vorhabenträger PORR Solutions Deutschland GmbH im Folgenden von dem Projekt zurückzog.

 

Zwischenzeitlich hat ein Vorhabenträgerwechsel stattgefunden. Mit Antrag vom 09.04.2014 (siehe Anlage 3), ergänzt durch die Projektunterlagen vom 28.04.2014, ist nunmehr die Car Loft Tower Berlin GmbH bzw. deren Nachfolger die Center Tower Berlin GmbH Grundstückseigentümer und Vorhabenträger.

 

Das Vorhaben "Hotel- und Bürogebäude" ist zu einer Planung für ein "Hotel und Boardinghouse" geändert worden. Bei etwa gleichen städtebaulichen Parametern ergaben sich hiermit keine wesentlich veränderten Auswirkungen des Bebauungsplans, so dass auch die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Ergebnis zu keinen wesentlichen Planänderungen führte (siehe Anlage 4 "Tabellarische Auswertung und Ergebnis der erneuten Behördenbeteiligung").

Somit wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs, 2 BauGB durchgeführt.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

 

Berlin,

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

 

Carsten Spallek

 

 

Anlagen: 

1)   Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf I-43bVE vom 07.01.2015 (Vorentwurf zur öffentlichen Auslegung)

2)   Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf I-43bVE vom Februar 2011 (Ergebnis der Behördenbeteiligung)

3)   Antrag auf Vorhabenplan 09.04.2014

4)   aktuelle Projektplanung vom 09.09.2014

5)   Auswertung und Ergebnis der erneuten Behördenbeteiligung vom September 2014 nach § 4a Abs.
3 BauGB

 

 

 
 

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