Drucksache - 1927/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über "Niemand darf zurückbleiben! Jugendförderung ist keine freiwillige Leistung, sondern ein Muss!"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1927/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die Jugendförderung (§§ 11, 13 und 14 SGB VIII) in Berlin auch haushaltärich endlich als verbindliche Aufgabe der Träger der Jugendhilfe geregelt wird.
1. Erstellung eines Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, um so eine langfristige Planungssicherheit für Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu schaffen, die auskömmlich finanziert sind, 2. Sicherstellung der Finanzierung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Dazu gehört eine klare Festlegung über die Form der (natürlich bezirksplafondserhöhenden!) Finanzierung, wie sie bereits im AG KJHG mit mindestens 10% der für die Jugendhilfe eingesetzten Mittel festgelegt aber nie umgesetzt wurde. 3. Die Festlegung und Einhaltung einheitlicher und verbindlicher Ausstattungs- und Fachstandards für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Anzahl der Einrichtungsangebote/1000 Einwohner_innen unter 21/27 Jahre, qualitative Standards nach dem Handbuch für Qualitätsmanagement der Jugendfreizeiteinrichtungen). 4. Angemessene Finanzierung von Förderschwerpunkten für Einrichtungen und Projekte, z.B.:
5. Sicherstellung einer bedarfsgerechten Jugendhilfeplanung anhand Kinder- und Jugendförderpläne durch das Land und die örtlichen Träger der Jugendhilfe für die jeweilige Legislaturperiode 6. Weitere Regelungen, wie der Auftrag zur ständigen konzeptionellen Weiterentwicklung der Angebote der Jugendförderung inklusive einer bezirks- und landesweiten Auswertung und Wirkungsevaluation, verstehen sich von selbst.
Das Bezirksamt hat am 21.07.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat sich in Umsetzung des BVV-Beschlusses mit der Bitte um Schaffung verbindlicher gesetzlicher Regelungen zur dauerhaften Absicherung der Jugendarbeit schriftlich an Frau Staatssekretärin Klebba, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, gewandt.
Die Staatssekretärin dankte in ihrem Antwortschreiben für die Initiative und verwies auf das gemeinsame Anliegen, die Qualität der Angebotsstruktur der Jugendarbeit verlässlich und verbindlich auszugestalten. Dazu findet in der Senatsverwaltung derzeit ein Klärungsprozess statt, wie derartige Regelungen vor dem Hintergrund der bestehenden Rahmenbedingungen des Art. 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin - bezirkliche Globalsummenhoheit - gefasst werden könnten.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Kopie des Schriftverkehrs vom 31.03.2015 und 8.05.2015 in der Anlage verwiesen.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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