Drucksache - 1736/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1736/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Laub blasen ja, aber bitte leise(r)!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1736/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, bei zukünftigen Käufen von Laubbläsern auf den Erwerb von ben-zinbetriebenen Geräten zu verzichten und stattdessen eine akkubetriebene Variante zu wählen. Weiter wird das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, inwieweit sich ein grundsätzlicher vorzeitiger Austausch aller vorhandenen benzinbetriebenen Geräte finanziell positiv auf den Bezirkshaushalt auswirken kann.
Über das Ergebnis dieser Prüfung ist der Bezirksverordnetenversammlung zu berichten.
Das Bezirksamt hat am 28.04.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Es wurden schon mehrfach Marktforschungen für alternative Antriebe der Laubbläser betrieben. Leider befinden sich derzeit und auf absehbarer Zeit keine Geräte auf dem Markt, die für einen professionellen Betrieb geeignet sind. Die Akkulaufzeiten betragen nicht mehr als 15 Minuten im Vollbetrieb, die Ladezeit beträgt 130 Minuten (hohe Stromkosten). Die Geräte sind deshalb nicht im Straßen- und Grünflächenamt (SGA) einsetzbar, die Geräte, die auf dem Markt sind, sind aufgrund der geringen Leistung nur für den Hausgebrauch geeignet (120m² Rasenfläche). Der Schalldruckpegel beträgt 85 db, bei Benzingeräten 95 db. Es wird also nicht sehr viel leiser, wenn wirklich solche Akkugeräte eingesetzt würden.
Insgesamt sind im SGA 449 benzinbetriebene Geräte vorhanden, teilweise neuwertig. Zur An-schaffung elektrischer Geräte im Austausch der benzinbetriebenen Geräte würden Kosten in Höhe von ca. 359.000 € entstehen. Ein Austausch aller Geräte ist erstens unwirtschaftlich, zweitens aufgrund der finanziellen Lage nicht möglich und drittens unökologisch. Denn her-kömmliche Akkus sind in der Herstellung und Entsorgung sehr umweltschädigend, da sie viele giftige Bestandteile enthalten. Man sollte hier auch die Gesamtenergiebilanz betrachten, also auch die Kosten und die Umweltbelastungen, die zur Herstellung der Akkus bis zur Entsorgung notwendig sind.
(DS 1736/IV)
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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