Drucksache - 1657/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1657/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Neugestaltung des Straßenraumes im Bereich Pflugstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1657/IV): Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den dafür zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nach der Stilllegung der Straßenbahnlinien in der Schwarzkopff-, Pflug- und Wöhlertstraße die Anwohner/-innen in geeigneter Weise an der Neugestaltung des Straßenraumes (z. B. Verkehrsberuhigung, Spielstraße, Sackgasse, Begrünung, Parkplätze) beteiligt werden. Als eine Option der Umgestaltung ist das wechselseitige Querparken zu prüfen. Vor Ende der Anwohnerbeteiligung sollen keine Änderungen in der Verkehrsführung und bei der Ausweisung von Parkplätzen vorgenommen werden.
Das Bezirksamt hat am 18.08.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die BVG hat die Gleisanlagen in der Pflug- und Wöhlertstraße bereits ausgebaut. Die Anlagen in der Schwarzkopfstraße folgen, sobald die Hochbaumaßnahme Ecke Chausseestraße beendet ist. In diesem Bereich ist die Fahrbahn durch die Baustelleneirichtung (BE-Fläche) eingeschränkt, so dass keine Gleisbauarbeiten ohne eine Vollsperrung möglich sind. Die Gleisanlagen in der Chausseestraße sollen nach dem jetzigen Kenntnisstand ab 2016 mit der Sanierung des U-Bahntunnels entfernt werden. Das Straßen- und Grünflächenamt plant in diesem Bereich keine weiteren Umbaumaßnahmen. Das Ordnungsamt prüft daher bereits, welche straßenbehördlichen Anordnungen nach Abschluss der Arbeiten durch die BVG für die zukünftige Parkordnung zu treffen sind. Eine Anhörung oder Beteiligung der Anwohner/-innen ist nicht vorgesehen und auch nicht vorgeschrieben.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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