Drucksache - 1620/IV  

 
 
Betreff: Erhalt eines besonderen Zeugnisses für Berlin als weltoffene Stadt und frühe Heimat für Verfolgte - Erinnerungs-Lichtinstallation Juan Garaizabals auf dem Bethlehemkirchplatz erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Morgenstern 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.09.2014
2. Vertagt
3. VzK vom 27.08.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum   .08.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1620/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Erhalt eines besonderen Zeugnisses für Berlin als weltoffene Stadt und frühe Heimat für Verfolgte Erinnerungs-Lichtinstallation Juan Garaizabals auf dem Bethlehemkirchplatz erhalten

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1620/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Falle, dass die Fragen der Statik positiv geklärt werden, durch Erteilung einer unbefristeten Sondernutzungserlaubnis den Bestand der Lichtinstallation des Konzeptkünstlers Juan Garaizabal zu ermöglichen, mit der auf dem Bethlehemkirchplatz seit 2012 in besonderer Weise an die, bis zu ihrer Zerstörung im zweiten Weltkrieg und ihrem völligen Abriss im Zusammenhang mit dem Ausbau der Berliner Mauer in den 1960iger Jahren, dort stehende Kirche der hmischen Glaubensflüchtlinge erinnert wird. Glaubensflüchtlinge, die vor fast 300 Jahren in Berlin Zuflucht und Heimat fanden.

Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse soll unter Beibehaltung des bezirklichen Widerruf-rechts im Falle vom Bezirk betroffener anderer Nutzungsentscheidung erfolgen.

Zur Kostenfreistellung des Bezirks wird das Bezirksamt ersucht, die schriftlich erteilte Bereit-schaftserklärung

-          der Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten zur finanziellen Unterstützung der Festinstallation der seitherigen temporären Installation

sowie

-          des Trägervereins Lux Bethlehem e.V. zur vollumfänglichen Übernahme der Erhaltungspflege und der laufenden Kosten sowie der Übernahme der Haftungs- und Verkehrssicherungspflicht u.a. * zu nutzen.

* siehe Schreiben des Trägervereins Lux Bethlehem e.V. an Senatsverwaltung für Kultur/Se-natskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten, nachrichtlich an: Bezirksamt Berlin-Mitte-Bezirksbür-germeister und Stadträte für Bauen und Kultur vom 01. Juli 2014 mit der Zusage der vollumfäng-lichen Kostenübernahme für regelmäßige Erhaltungspflege, laufende Unterhaltungs- und Betriebskosten incl. der Stromkosten und Installation eines neuen Verteilerkastens sowie der Übernahme evtl. verbleibender Finanzierungsdifferenzen bei der von der Senatsverwaltung be-absichtigten o.a. Baukostentragung.

 

Das Bezirksamt hat am 11.08.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Widerspruchsbescheid vom 07.07.2015 wurde die Sondernutzungserlaubnis für den Verbleib der genannten Installation erteilt. Die Erlaubnis ist auf 10 Jahre befristet, da für diesen Zeitraum auch die Statikprüfung gilt. Laut Bescheid hat der Sondernutzer alle mit der Sondernutzung an-fallenden Kosten zu tragen. Wie er das im Innenverhältnis auf andere Träger umlegt, ist seine Sache und kann von der Behörde nicht in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis geregelt werden.


A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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