Drucksache - 1612/IV  

 
 
Betreff: Wochenmarkt im Nikolaiviertel ermöglichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Lehmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag Grüne vom 09.09.2014
2. Vertagt
3. Beschluss
4. VzK vom 10.06.2015
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum.06.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1612/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Wochenmarkt im Nikolaiviertel ermöglichen!

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1612/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Durchführung eines Wochenmarktes im Nikolaiviertel unter Einbeziehung der ortsansässigen Bevölkerung und der Gewerbetreibenden wohlwollend zu prüfen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 02.06.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Durch das Bezirksamt Mitte von Berlin wurde geprüft, ob der beantragte Wochenmarkt im Nikolaiviertel realisierbar ist. Als Ergebnis ist hierzu festzuhalten, dass durch das zuständige Straßen- und Grünflächenamt eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb eines Wochenmarktes erteilt wurde. Seit dem 22.04.2015 findet mittwochs wiederkehrend ein Wochenmarkt statt. Die Ausnahmegenehmigung ist vorerst auf ein Jahr begrenzt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

Du von 1. StadtBauWiOrdRef 2, Bau ID 102
 

  1. zdA Bau 1 240

 

 

 

Bau 1 200:

 

Bau 1 oViA:

 

Bau AL oViA:

 

 

 

StadtBauWiOrdL EU

 

 

 
 

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