Drucksache - 1606/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1606/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Mauerreste und Denkmalbereiche am Spreeufer zwischen Paula-Thiede-Ufer und Michaelkirchstraße berücksichtigen (Bebauungsplanentwurf I-32aa)
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1606/IV):
Um im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes I-32aa eine umfassende Darstellung und Berücksichtigung der noch bestehenden Teile der ehemaligen Berliner Mauer und der sich im Planungsgebiet befindlichen Denkmalbereiche sowie denkmalwerten Bereiche und Bauten zu gewährleisten, wird das Bezirksamt ersucht, folgende Maßnahmen einzuleiten bzw. umzusetzen: 1.Das Bezirksamt lehnt ab bzw. untersagt jegliche Baumaßnahmen im Planungsgebiet, insbesondere der ehemaligen Eisfabrik, solange nicht beschließend geklärt ist, in welchem Umfang sich an welchen Stellen Zeugnisse der Geschichte befinden. 2.Das Bezirksamt erarbeitet bzw. beauftragt ein Gutachten über die vorhandenen historisch bedeutenden Zeugnisse der Geschichte der Berliner Mauer auf dem Gelände der Eisfabrik, im Uferbereich sowie auf den angrenzenden Grundstücken. 3.Das Bezirksamt setzt sich gegenüber dem Senat/Landesdenkmalamt für eine Ausweitung des Ensembleschutzes der Berliner Mauer auch für den noch vorhandenen Bootsbunker ein. 4.Das Bezirksamt setzt sich gegenüber dem Senat für eine Aufnahme der im Bereich der ehemaligen Eisfabrik erhaltenen Zeugnisse der Berliner Mauer als weiteren dezentralen Ort in das Gedenkstättenkonzept der Berliner Mauer ein. 5.Das Bezirksamt prüft, ob für die Instandsetzung des Denkmalensembles Berliner Mauer an der Eisfabrik Mittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz zur Verfügung gestellt werden können. 6.Das Bezirksamt erarbeitet oder beauftragt ein Konzept, wie die bedeutenden historischen Orte und Ereignisse im nördlichen Teil der Luisenstadt entlang des Uferweges kontextbezogen und die Epochen übergreifend, durch entsprechende Medien vermittelt werden können.
Das Bezirksamt hat am 15.09.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zu 1. bis 6. Die angesprochenen Sachverhalte sind inzwischen weitgehend geklärt. In Abstimmung mit dem Bezirksamt hat das Landesdenkmalamt ein Gutachten zu den Überresten der Grenzsicherungsanlagen der DDR am Spreeufer der Nördlichen Luisenstadt erstellt. Dabei wurde der gesamte südliche Uferstreifen zwischen Schillingbrücke und Michaelbrücke, einschließlich des Eisfabrik-Geländes untersucht. Im Ergebnis wurde ein Teil des Uferstreifens als Bestandteil der Gesamtanlage „Berliner Mauer“ unter Denkmalsschutz gestellt (Fortschreibungsdatum in der Denkmalliste Berlin: 13.01.2015). Zu den schutzwürdigen Elementen gehören insbesondere ein Stück der Hinterlandmauer an der Eisfabrik, der ehemalige Postenweg, das Bootshaus auf dem Spreefeld-Areal und ehemalige Grenzsicherungsleuchten.
Die Ausweisung des Bereiches als Gesamtanlage nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz fließt in die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans I-32aa ein und wird in Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Das Bezirksamt beabsichtigt, die erhaltenen Reste der Grenzsicherungsanlagen in die Gestaltung des Spreeuferweges zu integrieren. In diesem Zusammenhang sollen auch konzeptionelle Ideen entwickelt werden, wie bedeutende historischen Orte und Ereignisse am Spreeufer angemessen darzustellen sind.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
Anlage
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