Drucksache - 1507/IV  

 
 
Betreff: Umgang mit unterausgelasteten Schulstandorten: beteiligend und transparent
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHauptausschuss
Verfasser:Urbatsch Briest Neubert und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
11.09.2014 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
09.10.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.11.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.12.2014 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
15.01.2015 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
12.02.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
17.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
03.03.2015 
39. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2014
2. Überweisung vom 19.06.2014
3. BE Soziale Stadt vom 17.09.2014
4. BE Schule vom 12.02.2015
5. BE Hauptausschuss vom 03.03.2015
6. Antrag in BVV abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, in Anlehnung an den Arbeitsprozess im Zuge der Drucksache 0978/III, Schulen, sofern möglich, zu sozio-kulturellen Einrichtungen zu entwickeln und Budgetierungsverluste zu vermindern. Die bereits erfolgten ersten Überlegungen der damals aktiven AG Schulraumplanung sollen beim Umgang mit den unterausgelasteten Schulen berücksichtigt werden.
  2. Je nach Ursache der Unterauslastung soll ein Cluster o.ä. erstellt werden, das eine Typologie der unterschiedlichen Arten von Unterauslastung (Ursache/ Handlungsempfehlung) abbildet.
  3. Schulspezifisch soll nach geeigneten Möglichkeiten gesucht werden, wie die Unterauslastung gemindert werden kann (Turnaround-Projekte, Gebäudeteilung oder -vermietung, Aufnahme externer Bildungsakteure insb. aus Bezirkseinrichtungen wie z.B. Musikschulen u.a. oder u.U. Schulen in freier Trägerschaft u.v.m.)
  4. Dieser Prozess soll ressortübergreifend Vorschläge aus den verschiedenen Fachämtern des Bezirksamtes und der Schulaufsicht aufnehmen und diese mit den Schulen in einem Runden Tisch (analog zu den früher erfolgten Runden Tischen bei Fusionen) diskutieren.
  5. Das Cluster o.ä. sowie die Ergebnisse aus den Runden Tischen sind der BVV zu berichten und komprimiert, z.B. als Anlage, dem Schulentwicklungsplan beizufügen.

Hierbei sind die schulischen Gremien, regionale Fachgruppen und der Elternbeirat angemessen zu beteiligen.

Der BVV ist bis zum Dezember 2014 erstmals zu berichten.

Der Ausschuss für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages [5 Ja-Stimmen (Grüne, DIE LINKE), 0 Nein-Stimmen,6 Enthaltungen (SPD, CDU)].

Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages [7 Ja-Stimmen (Bü90/Die Grünen, DIE LINKE, Piraten, 8 Nein-Stimmen (SPD, CDU), 0 Enthaltungen].


Begründung:
Unterauslastung von Schulstandorten hat verschiedene Ursachen und braucht schulspezifische Lösungen. Ob es eine ungünstige Lage oder schlicht ein schlechter Ruf ist: ein Bezirk kann sich unterausgelastete Schulen nicht leisten, insbesondere nicht Mitte. Unser Bezirk hat das schlechteste Produktdefizit im Schulbereich in Berlin, häufig alte Gebäude und eine geringe Nutzungsfläche. Der oftmals schlechte bauliche Zustand der Gebäude begünstigt hohe Energiekosten. Diese Punkte sind entscheidend, aber dennoch muss Mitte auch im Punkt Unterauslastung von Schulen aktiv werden, denn hier gibt es Steuerungsmöglichkeiten. Diese können aber nur dann erfolgreich verlaufen, wenn die Schulen frühestmöglich beteiligt und gemeinsame Ideen entwickelt werden. Durch ggf. die Integration von weiteren Bildungsakteuren in Schule (z.B. Musikschulen, VHS u.a.) kann außerdem die Attraktivität eines Standortes gesteigert und ein Beitrag zur Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften geleistet werden.
Beteiligung und Transparenz sollten in diesen wichtigen Entscheidungsprozessen handlungsweisend sein. Eine Einbeziehung der Ergebnisse in die SEP, z.B. als Anlage, entspräche auch der AV SEP als ein bezirksspezifisches Thema (f) als auch den Punkten h und i.
Aus der AV SEP vom 25. Juni 2012: "6 - Schulentwicklungspläne der Bezirke"
(2) Der bezirkliche Schulentwicklungsplan umfasst Aussagen zu folgenden Sachverhalten:
f)  Analysen zu bezirksspezifischen Themen
h)   Kooperationen der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen
i)   Öffnung sowohl der Schulgebäude als auch der schulischen Sport- und Freiflächen unter Beachtung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) vom 02.02.2010, um kulturelle Bildung zu unterstützen und im Wohnumfeld zur Weiterentwicklung sowie zur Effizienz- und Qualitätsverbesserung außerunterrichtlicher Freizeitangebote beizutragen

 
 

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