Drucksache - 1370/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin Mitte haben der angemessenen Nutzung von Sporthallen- und Sportflächen durch die Schulen erste Priorität eingeräumt.
1. Ist der Schuleigenbedarf gemäß der Forderung der Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) in den Schulen des Bezirks Mitte vollumfänglich gesichert und erfolgt die Sicherung des Schuleigenbedarfs in enger Abstimmung mit dem Sport- und dem Schulamt?
2. Kann der planmäßige Sportunterricht durch die vorhandenen Sportlehrer gesichert und die Anzahl von vier Schulsportstunden wöchentlich gewährleistet werden?
3. Wie gewährleistet das Bezirksamt, dass unter dem Aspekt des Stellenabbaus (VzÄ) bei SchulhausmeisterInnen und den SportplatzwartInnen ein ordentlicher Sportunterricht und damit auch der Schuleigenbedarf gesichert wird?
4. Wie wird ein qualitativ hochwertiger, altersgemäßer und kindgerechter Sportunterricht für Mädchen und Jungen im Grundschulbereich gewährleistet?
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