Drucksache - 1358/IV
Wir bitten zur zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksachen Nr. Mitte von Berlin 1358/IV, 1366/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
a) "Unternehmensfreundliche Novellierung der Richtlinien für zu beantragende Überbrückungshilfen und leichtere Erreichbarkeit von entsprechenden Antragsformularen" sowie
b) "Fairness für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende in Mitte"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2014 folgende Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 1358/IV):
a) Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft für eine Überarbeitung der Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende einzusetzen. Es sollte geprüft werden, inwieweit die Antragstellung deutlich vereinfacht werden kann, wie die Gestaltung der Richtlinien betriebsfreundlicher gestaltet wird, und ob beizubringende Unterlagen auf den letzten Jahresabschluss reduziert werden können.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, auf der Internetseite des Straßen- und Grünflächenamtes Informationen über die Beantragung von Überbrückungshilfen sowie das entsprechende Antragsformular inklusive des dazugehörigen Merkblatts zur freien Verfügbarkeit gut erreichbar einzustellen.
Die Bezirksverordnetenversammlung hat weiter in ihrer Sitzung am 20.03.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 1366/IV):
b) Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass bei der Entscheidung über Anträge auf Überbrückungshilfe (gem. § 53 Landeshaushaltsordnung sowie der Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende), die tatsächlichen Planungsumsetzungen und Bauabläufe vor Ort nicht zu Lasten der antragstellenden Gewerbetreibenden ausgeblendet werden. Auch bei bereits erteilten Ablehnungsbescheiden soll auf Wunsch der Betroffenen der Ablehnungsgrund dahingehend überprüft werden.
Das Bezirksamt hat am 29.07.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zu beiden Beschlüssen nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Wichtige Kriterien für die Gewährung von Überbrückungshilfen sind:
- Die Antragstellenden müssen den Gewerbebetrieb vor Beginn der Straßenbaumaßnahmen an dem betroffenen Standort ausgeübt haben.
- Die Straßenbaumaßnahmen müssen entweder vom Land Berlin direkt durchgeführt oder wegen Beteiligung der Leitungsbetriebe oder anderer Dienststellen von Berlin koordiniert werden (Maßnahmen des Landes Berlin und der Anstalten des öffentlichen Rechts, die einen massiven Eingriff ins Straßenland erfordern, sind den Straßenbaumaßnahmen gleichzusetzen).
- Die Straßenbauarbeiten müssen länger als drei Monate dauern.
- Die Antragstellenden müssen den Nachweis der Existenzgefährdung durch die Straßenbau-maßnahmen erbringen.
Für die Beantwortung der o.g. Beschlüsse hat sich das Bezirksamt mit einem entsprechenden Schreiben an die Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Regionale Wirtschaftspolitik - Wirtschaftsförderung - gewandt und um Information und Stellungnahme gebeten.
Das Antwortschreiben des Herrn Staatssekretärs Henner Bunde, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, ist als Anlage beigefügt.
Die bezirkliche Wirtschaftsförderung bietet Information und Beratung zur Gewährung von Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende an.
Informationen zur Gewährung von Überbrückungshilfen (Antragsformular sowie Merkblatt) sind auf der Internetseite der bezirklichen Wirtschaftsförderung unter http://www.berlin.de/ba-mitte/wirtschaftsfoerderung/servicecenter/beratung.html. zu finden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine, da kein zusätzliches Personal benötigt wird
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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