Drucksache - 1327/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über das Anhörungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B „Lehrter Straße“, über die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens 1-91B „Lehrter Straße“, über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (...)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 25.02.2014
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4
6. Schlussbericht

Wir bitten um Kenntnisnahme

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                     44600

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                                  1327/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Anhörungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B "Lehrter Straße", über die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens 1-91B "Lehrter Straße", über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.02.2014 beschlossen:

 

  1. Die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B für die Grundstücke Lehrter Straße 6-12 und das südlich angrenzende Flurstück 150, Lehrter Straße 17-22 sowie die vor dem Grundstück Lehrter Straße 12 liegenden Flurstücke 256 und 92 und dem vor dem Grundstück Lehrter Straße 17 liegenden Flurstück 7 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

  1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B für die Grundstücke Lehrter Straße 6-12 und das südlich angrenzende Flurstück 150, Lehrter Straße 17-22 sowie die vor dem Grundstück Lehrter Straße 12 liegenden Flurstücke 256 und 92 und dem vor dem Grundstück Lehrter Straße 17 liegenden Flurstück 7 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-91B wird um das südlich an die Grundstücke Lehrter Straße 6-12 angrenzende Flurstück 150 eingeschränkt. Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst jetzt die Grundstücke Lehrter Straße 6-12, 17-22 sowie die vor den Grundstücken Lehrter Straße 12 und 17 liegenden Flurstücke 7, 256 und 92 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B für die Grundstücke Lehrter Straße 6-12, 17-22 sowie die vor den Grundstücken Lehrter Straße 12 und 17 liegenden Flurstücke 7, 256 und 92 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Begründung:

 

zu I, II:

 

Siehe Anhörungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014 und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014 und 04.02.2014 zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B (Anlage 1 - 3)

 

zu III:

 

Das zukünftig nicht mehr in den räumlichen Geltungsbereich einbezogene Flurstück 150 ist Gegenstand eines beim Eisenbahn-Bundesamt anhängigen Planänderungsverfahrens nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 12.09.1995 (Az. 1010.1021 P) zu den Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin. Die beantragte Änderung des Vorhabens betrifft die Umlegung der planfestgestellten Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme Döberitzer Grünzug und beinhaltet auch das bislang im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs liegende Flurstück 150. Zur Vermeidung von überlagernden Festsetzungen, die nach Rechtsauffassung des Eisenbahn-Bundesamtes ohnehin nicht zulässig sind, und im Hinblick auf den Planfeststellungsvorrang nach § 38 Baugesetzbuch (BauGB) besteht für Regelungen auf Ebene des Bebauungsplans künftig kein städtebauliches Erfordernis mehr.

 

zu IV:

 

Unter Beachtung der Anhörungsergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014 und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014 und 04.02.2014 werden die nächsten Verfahrensschritte der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B durchgeführt (Anlage 4). Die Zulässigkeit der gleichzeitigen Durchführung der Verfahrensschritte ergibt sich aus § 4a Abs. 2 BauGB.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Finanzplanung:

 

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Durchführung der öffentlichen Auslegung werden Haushaltsmittel i.H.v. 3.197,70 ? aus Kapitel 4200 / Titel 53121 benötigt.

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

Berlin,

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

Anlagen:

 

1. Anhörungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014

2. Anhörungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014

3. Nachtrag zum Anhörungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 04.02.2014

4. Bebauungsplanentwurf zu den Verfahrensschritten nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

 

 
 

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