Drucksache - 1327/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1327/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss über das Anhörungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B "Lehrter Straße", über die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens 1-91B "Lehrter Straße", über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.02.2014 beschlossen:
Begründung:
zu I, II:
Siehe Anhörungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014 und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014 und 04.02.2014 zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B (Anlage 1 - 3)
zu III:
Das zukünftig nicht mehr in den räumlichen Geltungsbereich einbezogene Flurstück 150 ist Gegenstand eines beim Eisenbahn-Bundesamt anhängigen Planänderungsverfahrens nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 12.09.1995 (Az. 1010.1021 P) zu den Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin. Die beantragte Änderung des Vorhabens betrifft die Umlegung der planfestgestellten Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme Döberitzer Grünzug und beinhaltet auch das bislang im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs liegende Flurstück 150. Zur Vermeidung von überlagernden Festsetzungen, die nach Rechtsauffassung des Eisenbahn-Bundesamtes ohnehin nicht zulässig sind, und im Hinblick auf den Planfeststellungsvorrang nach § 38 Baugesetzbuch (BauGB) besteht für Regelungen auf Ebene des Bebauungsplans künftig kein städtebauliches Erfordernis mehr.
zu IV:
Unter Beachtung der Anhörungsergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014 und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014 und 04.02.2014 werden die nächsten Verfahrensschritte der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes 1-91B durchgeführt (Anlage 4). Die Zulässigkeit der gleichzeitigen Durchführung der Verfahrensschritte ergibt sich aus § 4a Abs. 2 BauGB.
A) Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Für die Durchführung der öffentlichen Auslegung werden Haushaltsmittel i.H.v. 3.197,70 ? aus Kapitel 4200 / Titel 53121 benötigt.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin,
Anlagen:
1. Anhörungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014 2. Anhörungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.01.2014 3. Nachtrag zum Anhörungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 04.02.2014 4. Bebauungsplanentwurf zu den Verfahrensschritten nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
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