Drucksache - 1299/IV  

 
 
Betreff: Gestaltung zukünftiger Haushaltsberatungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Briest Urbatsch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.03.2014 
28. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.03.2015 
39. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
05.05.2015 
40. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
02.06.2015 
41.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
01.09.2015 
42. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
22.09.2015 
43. außerordentliche öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
23.09.2015 
44. außerordentliche öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.11.2015 
45. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.02.2014
2. Überweisung
3. BE HA vom 03.11.2015
4. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und der Senatsverwaltung für Finanzen gemeinsam mit den anderen Bezirken darauf zu drängen, dass die ehrenamtlichen Gremien in den Bezirken zukünftig ausreichend Zeit für eine umfassende Beratung des Haushaltsplanentwurfs der Bezirksämter erhalten.

 

Ziel sollte sein für zukünftige Haushaltsberatungen der BVV 2 Sitzungszyklen mit einem Umfang von insgesamt 8 Wochen vorsehen zu können. Der erste Zyklus bietet den notwendigen Zeitraum für eine umfassende Beratung in den Fachausschüssen. Der zweite Zyklus dient vorrangig der gemeinsamen Beratung der Fachausschüsse mit dem Finanzausschuss und der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushaltsplanentwurf. Das Bezirksamt wird deshalb ersucht, bei der Terminplanung des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens sicherzustellen, dass zukünftig 8 Wochen für eine umfassende Beratung in den Gremien der BVV zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, jeweils zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in die BVV (1. Lesung in der BVV) den beratenden Ausschüssen folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

 

-         Aktuelle Organigramme der LuVs und Ämter mit Stellenangaben (bis auf die Ebene der Gruppen mit Angaben zu den Aufgaben), zB. in Form eines Geschäftsverteilungsplanes.

-         Tabellarische Übersicht über signifikante Veränderungen der Ansätze (größer 50.000 Euro) im Haushaltsplan bei A01-A08, A10 mit kurzer Begründung für die getroffenen Schwerpunktsetzungen

-         Tabellarische Übersicht über VzÄ Veränderungen im Stellenplan auf Ebene der Fachbereiche (und Personalüberhang) nach Laufbahnzuordnung, die im Zusammenhang mit dem Haushaltsplanentwurf vorgenommen worden sind (Beispiel: FB Bibliotheken: mittlerer Dienst +1,5).

-         Tabellarische Übersicht über vorhandene Reste im Haushaltsplan aus Vorjahren

-         Tabellarische Übersicht über freie, finanzierte Stellen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung länger als 12 Monate nicht besetzt sind; mit der Angabe, seit welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen diese Stellen nicht mehr mit Personal besetzt worden sind, ab welchem Zeitpunkt wieder eine Stellenbesetzung vorgesehen ist und zu welchem Anteil die Personalmittel anderweitig genutzt werden sollen.

-         Abschätzungen zu Haushaltsrisiken und Mehrbedarfen mit Begründung

-         tabellarische Übersicht der Einnahme- und Ausgabefelder für die Haushaltsplanjahre sowie für die beiden Vorjahre

-          

Der für Finanzen zuständige Ausschuss erhält zu Beginn der Haushaltsberatungen alle Unterlagen für alle Fachausschüsse. Alle Unterlagen werden grundsätzlich auch digital zur Verfügung gestellt. 

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Hauptausschuss Zusammenstellungen nach den Punkten 1, 3 und 5 der o.g. Aufzählung zum 31. Dezember 2015 zu übergeben.

 

 

 
 

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