Drucksache - 0989/IV  

 
 
Betreff: Sicherheit am Fußgängerüberweg Ungarnstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Gün 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.08.2013
2. Änderungsantrag vom 20.08.2013
3. Beschluss vom 22.08.2013
4. VzK vom 26.11.2013
5. VzK vom 04.03.2014
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              0989/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Sicherheit am Fußgängerüberweg Ungarnstraße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.08.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0989/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Kennzeichnung des Fußgängerüberweges in der Ungarnstraße Höhe Hausnummer 83 zu erneuern, um die Sicherheit der querenden Fußgänger zu erhöhen. Des Weiteren ist der Übergang beidseitig mit je zwei seitlichen in der Straße fest verankerten Barken zu kennzeichnen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 25.02.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als ergänzenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der vom Bezirksamt am 19.11.2013 beschlossene und der BVV am 19.12.2013 zur Kenntnis gegebene Schlussbericht gibt einen nicht korrekten "vorschnellen" Sachstand wieder, wofür hiermit ausdrücklich um Entschuldigung gebeten wird.

 

Dieser wird mit dem folgenden Bericht aktualisiert:

 

Bei der Fahrbahnmarkierung (RP 200), handelt es sich um die "Kennzeichnung einer Gehwegabsenkung für Rollstuhlfahrer, Radfahrer und Fußgänger". Eine Erneuerung der Markierung macht verkehrsrechtlich nur dann Sinn, wenn diese Absenkung auch tatsächlich vorhanden ist.

 

Da die Bordsteine an der genannten Örtlichkeit hier durchgängig in Hochlage  - damit also für den angedachten Nutzungskreis behindernd - verlegt waren und dieser Umstand so auch im Hinblick auf die Seitens der Senatsverwaltung angestrebte Verdichtung Barrierefreier Räume an dieser Stelle zu unvermeidbaren Konflikten geführt hätte, wurde entschieden auf beiden Seiten eine bauliche Absenkung zu schaffen.

 

Diese Arbeiten wurden durch den zuständigen Unterhaltungsbereich aus Sondermitteln der Senatsverwaltung (Schaffung Barrierefreier Räume) noch im November 2013 umgesetzt und zum 12.11.2013 abgeschlossen.

 

Die zweifellos verblassten Markierungen sollten eigentlich - dem Beschluss der BVV folgend - noch im Herbst des letzten Jahres erneuert werden, eine entsprechende Firma wurde auch bereits mit der Ausführung beauftragt.

 

Da der von der BVV gewünschte Poller-/bzw. Bakeneinbau vor einer möglichen Anordnung zunächst im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft werden muss und zeitgleich ähnlich lautende Anträge der BVV (z. B. Reinickendorfer Str. / Oudenarder Str.) im Geschäftsgang waren, wurde hier seitens der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde zunächst mit der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde (VLB) abgeklärt, ob zukünftig derartige beabsichtigte Ergänzungen vorhandener Markierungen gem. RP 200 mit Baken/Pollern evtl. Einzug in das für Berlin geltende und an die StVO angelehnte, bindende Regelwerk der VLB-Regelpläne halten könnten, um eine Vereinfachung und Beschleunigung gleichartiger Vorgänge zu erwirken.

 

Leider wurde diese Option nach eingehender Prüfung durch die VLB verworfen - es bleibt daher jeweils bei einer Einzelfallentscheidung für jeden Standort.

 

Da diese zur endgültigen Umsetzung des BVV-Beschlusses notwendige Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde derzeit noch aussteht und die derzeitige Wetterlage auch die Erneuerung der Markierung unmöglich macht, ist von einer abschließenden Erledigung dieses Vorganges erst im Frühjahr dieses Jahres auszugehen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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