Drucksache - 0761/IV  

 
 
Betreff: Neueinstellungen mit Migrationshintergrund
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Partizipation und Integration Vorberatung
26.02.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration vertagt   
23.04.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration vertagt   
28.05.2013 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration      
Hauptausschuss Vorberatung
06.08.2013 
21. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.02.2013
2. BE Integration vom 04.06.2013
3. BE Hauptauschuss vom 20.08.2013
4. Beschluss vom 22.08.2013
5. VzK vom 04.03.2015
6. VzK vom 19.03.2015
7.Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                   .02.2015

Abt.                    Tel.:                     2 3463

PersFin 1 110

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0761/IV

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über "Neueinstellungen mit Migrationshintergrund"

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.08.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0761/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung zu berichten, ob bei zukünftigen Neueinstellungen Beschäftigte mit Migrationshintergrund stärkere Berücksichtigung finden sollen und warum dies ggf. erforderlich ist. Der Bericht ist nach Leistungs- und Verantwortungszentren und Fachbereichen bzw. den Serviceeinheiten sowie dem Steuerungsdienst aufzugliedern und ist unabhängig davon zu erstellen, ob in den jeweiligen Bereichen Neueinstellungen vorgesehen sind.

 

Das Bezirksamt hat am 17.02.15 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Folgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Amt für Schule und Sport

 

Neueinstellungen im Dienstbereich des Schul- und Sportamtes erfolgen unter Beachtung dazu geltender Regelungen; die allgemeingültigen Hinweise der standardisierten Textfassung 'Stellenausschreibung'  - hier:

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind

ausdrücklich erwünscht. -  werden als ausreichend angesehen  u n d  benennen zugleich das maßgebliche Kriterium der "Eignung" für eine Personalauswahl.

 

Gründe zur Bevorzugung von Bewerbungen mit Migrationshintergrund liegen in unserem Dienstbereich nicht vor, und derartiges Vorgehen erscheint aus o.g. Vorgaben auch problematisch.

Soweit im Rahmen von Personalauswahlverfahren Teilnehmer/innen aus diesem Personenkreis zum Zuge kommen, kann sich dies für das Arbeitsgebiet positiv auswirken, wie dies hier aus einigen Beispielen bekannt ist.

 

 

 

 

Amt für Weiterbildung und Kultur

 

Das Amt für Weiterbildung und Kultur beabsichtigte folgende Nachbesetzungen für das Kalenderjahr 2014:

 

Fachbereich Volkshochschule:

 

0,5 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wiss. Hochschulausbildung) als Programmbereichsleiter/-in

 

1,0 Tarifbeschäftigte/r (Stelleneinweisung einer ehemaligen ZeP-kraft)

 

Fachbereich Musikschule:

 

0,5 Stv. Musikschulleitung

 

Fachbereich Bibliotheken:

 

1,0 Diplom-Bibliothekar/-in (Stellenausschreibung 39/2013)

 

0,5 Diplom-Bibliothekar/-in

 

5,0 Auszubildende/r für den Ausbildungsberuf Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

 

Außer bei den Auszubildenden handelt es sich um Nachbesetzungen. Hier muss erst das Auswahlverfahren ergeben, ob es sich bereits um Beschäftigte des Landes Berlin oder um Neueinstellungen handelt.

 

Bei den Auszubildenden suchen wir auch Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund.

Der Fachbereich bemüht sich verstärkt den Schülerinnen und Schülern des Bezirks dieses Ausbildungsangebot zur Kenntnis zu bringen. Dazu wird u.a. die Teilnahme am Boysday genutzt.

 

Ordnungsamt

 

Einstellungen im Ordnungsamt erfolgen gemäß der Stellenbeschreibung und auf Grundlage des  Anforderungsprofils. Maßgebend ist nach wie vor die Bestenauslese. Hierzu wird insbesondere auf die Art. 3 und 33 des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland verwiesen. Demnach ist - ohne Ansehen der Person, deren Neigung, Religion und Herkunft..- die Qualifikation und Bestenauslese maßgeblich. Ein auch wie immer gearteter "Hintergrund" hat hierauf keinen Einfluss. Eine andere Vorgehensweise wäre nach unserem Dafürhalten rechtswidrig und ein Verstoß gegen Artikel 3, 33 GG, Artikel 10 VvB und §§ 1 i.V.m. 2 Abs.1 Ziffer 1 AGG.

Auch die Beschäftigtenvertretungen bestehen bei Stellenbesetzungen auf einer Bestenauslese.

 

 

 

Amt für Soziales

 

Aufgrund der beim VzÄ-Abbau 2012 bis 2016 innerhalb des Bezirksamtes gesetzten Prioritäten und daraus resultierender Personalabbauvorgaben an das Amt für Soziales wird es hier nach derzeitigem Kenntnisstand bis 2016 kaum zu Einstellungen kommen.

Sofern Neueinstellungen beabsichtigt sind, werden Bewerber/innen mit Migrationshintergrund in den Stellenausschreibungen explizit angesprochen und bei Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen sowie nach Maßgabe der Bestenauslese entsprechend berücksichtigt.

 

Einstellungen von Bewerberinnen mit Migrationshintergrund wurden in der jüngeren Vergangenheit bereits vorgenommen

 

Darüber hinaus kommen auch in Zukunft Einsätze grundsätzlich im gesamten Amt für Soziales in Betracht, insbesondere aber in den Leistungsbereichen (z.B.: Asyl, Pflege, usw.), da hier die Bewerber/innen mit ihrem jeweiligen kulturellen Hintergrund und ihren zu erwartenden Sprachkompetenzen dem Amt einen besseren Zugang zu unseren Antragsteller/innen ermöglichen. Ebenfalls werden die bestehenden Sprachbarrieren schneller überwunden und der gesamte Antragsprozess lässt sich zur Zufriedenheit aller Beteiligten gestalten und durchführen.

 

Amt für Umwelt und Natur

 

Neueinstellungen werden nur auf der Grundlage der Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber erfolgen. Der Migrationshintergrund spielt dabei keine Rolle. Eine andere Verfahrensweise würde auch dem AGG wiedersprechen.

 

Amt für Bürgerdienste

 

Die Aufgabenstellung des Amtes für Bürgerdienste ist in allen seinen Organisationseinheiten  (Bürgeramt, Wahlamt, Standesamt, Wohnungsamt, Einbürgerung/ Staatsangehörigkeitsbehörde) bürgerorientiert. Schon aus dieser Aufgabenstellung heraus hätten wir in der Vergangenheit sehr gerne frei werdende Aufgabengebiete mit Menschen besetzt, die für diese Aufgaben bestgeeignet sind. Menschen mit Migrationshintergrund würden dabei vermutlich - und insoweit gestützt auf frühere Erfahrungen - Kompetenzen mitbringen, die für unsere entsprechenden Auswahlentscheidungen von Vorteil wären.

Leider waren entsprechende Außeneinstellungen für das Amt für Bürgerdienste in der Vergangenheit aufgrund der haushaltsrechtlichen Beschränkungen und den damit einhergehenden Personalabbauvorgaben nahezu unmöglich.

Einzige Ausnahme war und ist die befristete Einstellung von Mitarbeiter/innen im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen und plebiszitären Elementen. So konnten z. B. in 2013 für die Bundestagswahl und den Volksentscheid "Neue Energie" von zwölf Mitarbeiter/innen vier mit Migrationshintergrund eingestellt werden. Dass diese Einstellungsentscheidung im Hinblick auf die Kompetenzen der Menschen mit Migrationshintergrund richtig gewesen ist, wird dadurch unterstrichen, dass für die Europawahl und den geleichzeitig stattfindenden Volksentscheid "Tempelhofer Feld" im Mai 2014 wieder zehn Mitarbeiter/innen befristet eingestellt werden und dabei die uns schon bekannten vier Kolleg/innen mit Migrationshintergrund erneut berücksichtigt werden sollen, wenn sie noch zur Verfügung stehen.

Den vorstehenden Erläuterungen ist zu entnehmen, dass das Amt für Bürgerdienste in allen seinen Organisationseinheiten auch künftig den Bedarf sieht, die Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund bei eventuellen Außeneinstellungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.

 

Stadtentwicklungsamt

 

Im Stadtentwicklungsamt werden gegenwärtig und zukünftig bei Neueinstellungen Beschäftigte mit Migrationshintergrund besonders berücksichtigt.  Dies geschieht gem. § 4 Abs. 4 PartIntG im Rahmen der Stellenausschreibungen.  Im Stellenausschreibungstext werden Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen,  darauf hingewiesen, dass ihre  Bewerbungen ausdrücklich erwünscht sind. Ziel ist es, Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe zu geben und eine Benachteiligung oder eine Bevorzugung zu vermeiden, gem. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 10 Abs. 2 der VvB. 

Im Stadtentwicklungsamt werden bei jeder Stellenausschreibung die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund erhoben. Im Rahmen der Aktenvorauswertung erfasst das Kriterium "Benachteiligungsverbot PartInG" Menschen mit Migrationshintergrund. Die Definition des Kriteriums richtet sich an der Definition des § 2 PartIntG aus.

 

Eine stärkere Berücksichtigung bei zukünftigen Neueinstellungen ist nur durch vorbereitende Maßnahmen möglich, da eine Bevorzugung bei der Stellenbesetzung bzw. bei der Bewerberauswahl aus den genannten verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

 

Jugendamt

 

Neueinstellungen im Jugendamt erfolgen unter Beachtung dazu geltender Regelungen.

 

Die allgemeingültigen Hinweise der standardisierten Textfassung 'Stellenausschreibung' bzw. 'Interessenbekundungsverfahren' - hier:

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind

ausdrücklich erwünscht. - werden als ausreichend angesehen und benennen zugleich das maßgebliche Kriterium der "Eignung" für eine Personalauswahl.

 

Gründe zur Bevorzugung von Bewerbungen mit Migrationshintergrund liegen in unserem Dienstbereich nicht vor.

 

Soweit im Rahmen von Personalauswahlverfahren Teilnehmer/innen mit Migrationshintergrund zum Zuge kommen, kann sich dies für das Arbeitsgebiet positiv auswirken, wie dies hier aus einigen Beispielen bekannt ist. Insbesondere im RSD bzw. auch in den publikumsintensiven Bereichen Elterngeld bzw. Kitagutscheinstelle ist die Einstellung von KollegInnen mit Migrationshintergrund durchweg positiv zu bewerten.

 

 

Straßen- und Grünflächenamt

 

Einstellungen im Bereich des SGA erfolgen grundsätzlich nach dem Prinzip der Bestenauslese. Ein eventueller Migrationshintergrund spielt bei Neueinstellungen keine Rolle.

 

Wir nutzen jedoch die Möglichkeit die Formulierung: "Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht." in Stellenausschreibungen einzufügen.

 

Gesundheitsamt und Steuerungsdienst

 

Ausschreibungen des Gesundheitsamts enthalten bereits seit mehreren Jahren grundsätzlich den Passus "Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht". Anlass für dieses Vorgehen ist vorrangig, dass es aus Sicht des Gesundheitsamts für die Erledigung seiner Aufgaben vorteilhaft ist, wenn seine Beschäftigten die Zusammensetzung der Bevölkerung widerspiegeln. Die Bevölkerung des Bezirks umfasst einen hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. Das Gesundheitsamt ist daher letztlich auf die interkulturelle Kompetenz seiner Beschäftigten angewiesen, um seine Dienste passgerecht allen Bevölkerungsgruppen des Bezirks anbieten zu können und dabei die notwendige Effizienz zu erzielen. Insbesondere Angebote, die an den Bedürfnissen der Klientel vorbeigehen, können mit Hilfe kundiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermieden werden, was eine bessere Nutzung der knappen finanziellen und personellen Ressourcen ermöglicht. Beschäftigte mit Migrationshintergrund können hier also einen wertvollen Beitrag zum Erfolg der Arbeit des Gesundheitsamts leisten. Sie in Stellenausschreibungen zur Abgabe ihrer Bewerbung zu ermuntern, ist vor diesem Hintergrund im gegenseitigen Interesse. Für den Steuerungsdienst haben diese Überlegungen hingegen auf Grund seiner Aufgabenstellung als Teil der Verwaltung der Verwaltung mit wenig Außenwirkung nicht die gleiche Relevanz. Entsprechend wird hier im Regelfall auf den eingangs genannten Passus zur Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund verzichtet werden.

 

Darüber hinaus ist die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ein erklärtes Anliegen sowohl des Senats als auch des Bezirks und damit natürlich ebenso des Gesundheitsamts und des Steuerungsdiensts. Die ausdrückliche Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund stellt hierfür ein geeignetes Mittel dar. Es handelt sich nämlich dabei um ein Signal an diese Bevölkerungsgruppe, das besagt, dass sie ein fester Bestandteil der Gesellschaft und als solcher willkommen ist, ihre Kenntnisse und Erfahrung benötigt und geschätzt werden. Auf diese Weise wird ein Anreiz zur Integration geboten, wo diese bislang möglicherweise nicht in einem wünschenswerten Umfang stattfindet. Menschen, die eine Beschäftigung in der Bezirksverwaltung gefunden haben und positive Erfahrungen mit der Mehrheitsgesellschaft vermitteln können, haben hier eine Beispielfunktion für ihr soziales Umfeld. Sie demonstrieren, dass Integration und ggf. gesellschaftlicher Aufstieg möglich und vorteilhaft sind, und motivieren so andere, es ihnen gleichzutun. Ziel ist es letztlich, ein Miteinander anstelle eines Nebeneinanders der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu realisiert, gleich welcher Herkunft diese sind.

 

 

 

SE Personal und Finanzen

 

Neueinstellungen in der SE PersFin erfolgen unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften vor dem Hintergrund der Bestenauslese.

 

Bei Stellenausschreibungen bzw. Interessenbekundungsverfahren wird der Passus

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.

aufgenommen, um diesen Personenkreis gezielt anzusprechen.

 

In jedem Ausbildungsjahrgang der Fachrichtung Kauffrau/-mann f. Bürokommunikation bzw. Verwaltungsfachangestellte/r konnten Menschen mit Migrationshintergrund (nach Leistung) eingestellt werden. Erforderlich, weil Wunsch der OE, wäre das nicht zwingend gewesen. Ein Vorteil, den Azubis mit Migrationshintergrund bieten, ist der Einsatz ihrer spezifischen Sprachkenntnisse z.B. in den Bürgerämtern.

 

SE FM

 

Die Stellenausschreibungen im Bereich der SE FM werden nach den vorgeschriebenen Regularien durchgeführt.

Gründe zur Bevorzugung von Bewerbungen mit Migrationshintergrund liegen in unserem Bereich nicht vor. Bei der Durchführung von Auswahlverfahren wird bei uns ausschließlich nach Qualifikation und Eignung ausgewählt, die Nationalität ist dabei irrelevant.

 

 

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      .02.2015

 

 

 

                                                       

 

 
 

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