Drucksache - 0373/IV  

 
 
Betreff: Spielplatzentwicklungsplan
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 05.06.2012
2. Änderungsantrag vom 14.06.2012
3. Änderungsantrag vom 14.08.2012
4. Beschluss vom 14.09.2012
5. VzK vom 06.02.2013
6. Vzk vom 27.03.2013
7. Beschluss vom 24.04.2013
8. VzK vom 08.09.2015
9. Beschluss
1417_2021_DS_373_Spielplatzentwicklungsplan_Anlage_1
1417_2021_DS_373_Spielplatzentwicklungsplan_Anlage_2
10. VzK SB vom 09.03.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text liegt vor)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin  18.02.2021

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen   33500

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  0373/IV

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 Spielplatzentwicklungsplan

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.09.2012 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0373/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den bezirklichen Spielplatzentwicklungsplan zu aktualisieren und dem Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung bis zur Sitzung im Dezember 2012 vorzulegen.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, eine Liste der Schulhöfe im Bezirk mit Größe, Ausstattung und Öffnungszeiten bis zum Ende des Jahres aufzustellen. Beide Zusammenstellungen sollen zeitgleich der Öffentlichkeit in einem offenen Format zur eigenen weiteren Auswertung etwa über das Portal daten.berlin.de zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Bezirksamt hat am 02.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Im zweiten Zwischenbericht zur Drucksache 0373/IV, den die Bezirksverordnetenver-sammlung am 24.09.2015 zur Kenntnis genommen hat, war dargelegt worden, dass nach Auswertung der komplett für den Bezirk vorliegenden Daten zur Versorgung im privaten Bereich beabsichtigt ist, im ersten Quartal 2016 dem damaligen Ausschuss für Kultur, Bildung und Umweltschutz sowie der Spielplatzkommission erneut die aktuelle Fassung des Spielplatz-Entwicklungsplans und auch ein zu diskutierendes Konzept für die Weiterentwicklung der Spielplatzentwicklungsplanung vorzustellen.

 

Diese Vorstellungen haben stattgefunden, im genannten Ausschuss am 09.03.2016, in der Spielplatzkommission am 25.04.2016.

 

Dabei wurde sowohl über die Spielplatzversorgung im Bezirk berichtet als auch über die Weiterentwicklung des Spielplatzentwicklungsplans als Planungsinstrument.

 

Im Ausschuss für Kultur, Bildung und Umweltschutz und in der Spielplatzkommission ist die Vorstellung des bezirklichen Spielplatz-Entwicklungsplans, einschließlich des erörterten Ansatzes zu seiner Weiterentwicklung, positiv aufgenommen worden.

 

Die entsprechende Präsentation (Anlage 1) als Dokumentation wesentlicher Aussagen, gleichzeitig Gerüst des umfangreichen Vortrags, ist den Ausschussmitgliedern im Nachgang zur Verfügung gestellt worden.

 

Eine weitere Vorstellung im Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung war nicht beabsichtigt und auch nicht gefordert.

 

Damit ist dem eingangs genannten Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung bezüglich Aktualisierung und Vorstellung des bezirklichen Spielplatz-Entwicklungsplans im Fach-ausschuss entsprochen worden.

 

Die Darlegungen im o.g. Ausschuss und damit die o.g. Präsentation hatte ihre Grundlage in der ab 2014 erfolgenden Fortschreibung der Spielplatzplanung / Spielplatzentwicklungs-planung auf Basis des Stadtentwicklungsplans 2 (StEP von 1995 und des Spielplatzplans Wedding von 1997. Komplett dokumentiert ist die Fortschreibung der Spielplatzentwicklungs-planung in der Anlage 2 Spielplatz-Entwicklungsplan 2016“.

Die Anlage enthält auch Auflistung der Schulhöfe.

 

Erheblich und wiederholt verzögert hat sich das Einbringen des Schlussberichts bei der Bezirksverordnetenversammlung, u.a. deshalb, weil die Auseinandersetzung mit verschiedenen nachträglich vorgebrachten Anregungen erforderlich wurde.

 

Genannt dafür seien hier die Anregungen im Zuge der im Dezember 2018 im Bezirksamt vorgestellten Beschlussfassung, Angaben zum Unterhaltungsbedarf öffentlicher Spielplätze in den Spielplatz-Entwicklungsplan aufzunehmen sowie konkrete Maßnahmen in den besonders defizitär versorgten Quartieren zu benennen.

 

Damit waren Themen aufgeworfen worden, die nicht im Rahmen der o.g. Aktualisierung bearbeitet worden waren und es folglich zu diesen Themen auch keine Erörterung in den Vorstellungen im zuständigen Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (und in weiteren Gremien Spielplatzkommission, Arbeitsgruppe Sozialraumorientierung) gab.

 

Im Sinne des propagierten Prinzips „Work in Progress“ (vgl. Anlage 1) hat dennoch eine Auseinandersetzung mit den o.g. Anregungen stattgefunden, ebenso mit weiteren Themen wie Entwicklung eines Systems zur qualitativen Bewertung von Spielplätzen.

 

Zu berücksichtigen war dabei, dass die Spielplatzentwicklungsplanung nach Stadtent-wicklungsplan (StEP) 2 erstellt wird, also nicht beliebig verändert werden kann und soll. 

 

Als generelles Ergebnis muss die Feststellung getroffen werden, dass die Verknüpfung dessen, was auf Grundlage des eingangs genannten Ersuchens erarbeitet und vorgestellt wurde, mit späteren Anregungen nicht zielführend war.

 

Anhand der drei genannten Themen Angaben zum Unterhaltungsbedarf, Benennung konkreter Maßnahmen in den besonders defizitär versorgten Quartieren, Entwicklung eines Systems zur qualitativen Bewertung soll diese Aussage begründet werden.

 

Angaben zum Unterhaltungsbedarf haben dem Grunde nach nichts mit dem Ansatz der Spielplatzentwicklungsplanung quantitative Versorgung mit Spielflächen gemeinsam. Aus solchen Erfassungen können keine Schlussfolgerungen für die Beurteilung und für die Entwicklung der Versorgung mit Kinderspielfchen gezogen werden.

 

Wie Angaben zum Investitionsbedarf können sie nur als Ergebnis von zu bestimmenden Maßnahmen zur - zunächst - Verbesserung der qualitativen Versorgung (wesentliches Anliegen der Spielplatzentwicklungsplanung) und - ggf. nachfolgend - zur Verbesserung der Spielplatzqualität bestimmt werden.

 

Zudem verändert sich der Unterhaltungszustand der öffentlichen Kinderspielplätze laufend, während eine laufende Fortschreibung des Unterhaltungsbedarfs im Spielplatzentwicklungs-plan schon für öffentliche Kinderspielplätze äerst aufwendig bis unmöglich ist, jedenfalls mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen.

 

Benennung von konkreten Maßnahmen in den besonders defizitär versorgten Quartieren solche Maßnahmen sind als Bestandteil des Spielplatzentwicklungsplans zu entwickeln und dann durch einen entsprechenden Beschluss des Bezirksamtes auch verbindlich festzulegen. Das wird mit der Fortschreibung des Spielplatzentwicklungsplans erfolgen.

 

Entsprechende Mnahmen waren nicht Bestandteil der Fassung des Spielplatzentwicklungs-plans, die auf Grundlage des eingangs genannten Ersuchens der Bezirksverordnetenver-sammlung erarbeitet und im zuständigen Ausschuss vorgestellt worden ist. 

 

Solche Maßnahmen werden aber schon jetzt anlassbezogen ermittelt und in geeigneter Weise eingebracht, z.B. im Rahmen von Stellungnahmen in diversen Verfahren, Projekten etc., die teilweise wiederum durch Beschlüsse des Bezirksamtes legitimiert werden. Das gilt nicht nur für Maßnahmen in besonders defizitär versorgten Bereichen.

 

In diesem Sinne ist die Umsetzung des Spielplatzentwicklungsplans betrieben worden. Eine aufwendige - Befassung mit diesem Thema im Rahmen des Spielplatzentwicklungsplans hrend Entscheidungen über die Entwicklung der letzten verfügbaren Flächen, deren Nutzung - bis hin zur Veräerung, getroffen werden, würde zwar den Spielplatzentwicklungs-plan qualifizieren, wäre aber kontraproduktiv bis sinnlos, wenn in anderen Verfahren - auch nicht nur in den besonders defizitär versorgten Bereichen - über die Entwicklung der letzten verfügbaren Flächen entschieden wird. Auch in diesem Sinne ist das entspreche Ziel Die Versorgung der Bürger/innen mit Grün- und Erholungsanlagen (inkl. Spielplätze) wird quantitativ und qualitativ (mindestens) auf unverändertem Niveau (Vorjahr) gesichert.“ nach Zielsystem des Bezirksamtes zu verstehen.

 

Außerdem besteht bei guter Zusammenarbeit der betroffenen Ämter des Bezirksamts jederzeit die Möglichkeit, auf Grundlage der Aussagen des Spielplatzentwicklungsplans zur Versorgungslage flexibel begründete Maßnahmen zu bestimmen und in andere Planungen zu verankern etc. oder zu realisieren.

Dazu können wesentlich auch Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung, z.B. über Abwägungsergebnisse im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, beitragen.

 

Entwicklung und Implementierung eines Systems zur qualitativen Bewertung von öffentlichen Spielplätzen - dies setzt zunächst voraus, dass eine entsprechende Erfassung und Bewertung des Istzustands erfolgt.

 

Weiterhin muss r die Integration eines solchen Systems in den Spielplatzentwicklungsplan ein solches System hinreichend abstrakt sein, um eine Vergleichbarkeit von Spielplätzen hinsichtlich des Spielwerts zu ermöglichen. Gleiches gilt für diverse Aufwertungsmaßnahmen, denn dieses System soll dazu beitragen, wiederum vergleichbar, Defizite in der quantitativen Versorgung durch die Qualität von Spielplätzen, genauer: ihrer qualitativen Aufwertung, zu kompensieren. Im operativen Geschäft der Spielplatzentwicklungsplanung wird die qualitative Bewertung von einzelnen Spielplätzen bereits angewendet.

 

Ein solches System soll auch die Grundlage für den effizienten Einsatz von z.B. Unterhaltungsmitteln sein, damit nicht nur eine Wiederherstellung eines guten Zustands erfolgt, sondern gleichzeitig der Spielwert erhöht wird. Besonders wichtig ist ein solches System natürlich in defizitär versorgten Quartieren, wo es so gut wie keine glichkeiten mehr für neue Spielflächen gibt. Die Herausforderung besteht darin, Quantität und Qualität in eine Relation zu setzen, um entsprechende Aussagen und Schlussfolgerungen in den Spielplatzentwicklungsplan aufzunehmen konkret: Wieviel Quadratmeter fehlender Spielfläche können (z.B.) durch eine naturnähere Gestaltung kompensiert werden?

 

Gegenwärtig ist festzustellen, dass die Entwicklung eines solchen Bewertungssystems wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als ursprünglich beabsichtigt. Auch deshalb ist das Bezirksamt zu der Auffassung gelangt, jetzt der Bezirksverordnetenversammlung einen Schlussbericht zu eingangs genannten Drucksache vorzulegen.

 

An der Fortschreibung/Weiterentwicklung des Spielplatzentwicklungsplans wird aber natürlich weiterhin gearbeitet.

 

Wesentliche angestrebte inhaltliche Neuerungen in der Fortschreibung des Spielplatzent-wicklungsplans sind nach wie vor die Anwendung eines erhöhten Richtwertes, die Berücksichtigung der Transferleistungsabhängigkeit von Kindern und die Erarbeitung und Anwendung von Qualitätskriterien (s.o.) sowie die darauf aufbauende Bestimmung von Maßnahmen. Auch die sog. Doppelnutzung von Flächen, z.B. Schulflächen, wird Thema der Forstschreibung sein.

 

Selbstverständlich wird dann auch wieder eine Vorstellung im zuständigen Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung und in der Spielplatzkommission sowie in der Arbeitsgruppe Sozialraumorientierung erfolgen, außerdem die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Mitte.

 

Bezüglich des Ersuchens, beide Zusammenstellungen Spielplatzentwicklungsplan und Liste der Schulhöfe der Öffentlichkeit in einem offenen Format zur eigenen weiteren Auswertung zur Verfügung zu stellen, ist mitzuteilen, dass dies bezüglich der beigefügten Fassung des Spielplatzentwicklungsplans nicht mehr erfolgen wird.

Nach erfolgter Fortschreibung des Spielplatzentwicklungsplans und entsprechendem Beschluss des Bezirksamtes wird der Spielplatzentwicklungsplan in noch zu bestimmendem Umfang nach den dann geltenden Bestimmungen veröffentlicht bzw. der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Als Informationsangebote stehen den Bürgerinnen und Bürgern bis dahin die Daten des Grünanlagenbestands, inklusive Spielplätze, sowie der Spielplatzversorgung im WMS- und WFS-Format im FIS-Broker zur Verfügung, ebenso abrufbar auf der Plattform opendata.berlin.de.

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

 

 

Berlin, den        .     .2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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