Drucksache - 0308/IV  

 
 
Betreff: Familienzentren - Landesmittel sinnvoll einsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
10.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
13.06.2012 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
09.08.2012 
9. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
06.09.2012 
10. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 02.05.2012
2. Beschlussempfehlung Ausschuss Soziale Stadt vom 13.06.2012
3. Beschlussempfehlung vom 06.09.2012
4. Beschluss vom 21.09.2012
5. VzK vom 15.01.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                    Datum:    .12.2012

Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management                             Tel.:                        23700

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0308 / IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Familienzentren – Landesmittel sinnvoll einsetzen

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0308/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass bei der von der Landesebene geplanten Förderung von Familienzentren folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:

 

1.       Die Bezirke entscheiden in ihrer Zuständigkeit und eigenverantwortlich, in welchen Sozialräumen, an welchen Standorten und in welcher Trägerschaft sie Familienzentren fördern wollen. Die Mittel müssen nicht zwingend für neue Familienzentren an bzw. in Kitas eingesetzt werden. Sie sollen auch zur Sicherung und Stärkung von bereits bestehenden Familienzentren verwendet werden können, wenn der Bezirk dies im Rahmen seiner Jugend- und Sozialraumplanung für geboten hält. Das bezirkliche Votum ist in jedem Falle Voraussetzung und entscheidend für die Umsetzung des Landesprogramms in den Bezirken.

 

2.       Auf die Einrichtung und Finanzierung einer Regiestelle zur Programmrealisierung wird verzichtet. Die dafür vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 75.000 Euro für 2012 und 150.000 Euro für 2012 sollen für die Finanzierung weiterer Familienzentren eingesetzt werden.“

 

Das Bezirksamt hat am 11.12.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:


Das Bezirksamt hat sich in unterschiedlichen Kontexten im Sinne des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung gegenüber dem Senat geäußert. Die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nimmt dazu die Rechtsposition ein, dass es sich beim Aufbau der Familienzentren um ein Landesprogramm handele, welches keiner Zustimmung der bezirklichen Jugendämter/Jugendhilfe-ausschüsse bedürfe. Zudem sei die Beteiligung der Bezirke dadurch sichergestellt, dass in der im 2. Quartal 2012 eingesetzten Steuerungsrunde Vertretungen der Bezirke an der Konzeptionierung des Landesprogramms mitgearbeitet haben. Weiterhin sei vorgesehen, die Bezirke bei der Standortfrage und der Trägerauswahl einzubeziehen. Ein weitergehender Einfluss der Bezirke auf das Verfahren wurde, auch unter dem Hinweis auf den bestehenden Zeitdruck, abgelehnt.

 

Im Sommer 2012 beauftragte SenBJW die Stiftung SPI mit der Einrichtung einer Servicestelle zur Umsetzung des Landesprogramms Familienzentren. Am 06.08.2012 wurde der Trägeraufruf auf der neu eingerichteten Internetseite http://www.berliner-familienzentren.de/ veröffentlicht, die Ausschreibungsfrist endete am 31.08.2012. In der 2. Septemberhälfte wurde, unter Beteiligung der bezirklichen Jugendämter, die Trägerauswahl für jeweils 2 Familienzentren pro Bezirk durchgeführt. Bereits zum 01.10.2012 nahmen die ausgewählten Träger im Wege des vorzeitigen Maßnahmebeginns ihre Arbeit auf.

 

Für den Bezirk Mitte konnte durch die Beteiligung des Jugendamts die Trägerauswahl dahingehend beeinflusst werden, dass

 

a) die Standortentscheidung des Jugendhilfeausschusses Mitte vom 24.05.2012 für die Bezirksregionen Alexanderplatzviertel und Moabit-Ost umgesetzt und

b) mit Focus e.V./evangelisches Klubheim e.V. sowie Kreativhaus e.V. die fachlich geeignetsten Bewerber ausgewählt wurden.

 

Der Jugendhilfeausschuss Mitte wurde fortlaufend über den Verfahrensstand informiert, unter anderem im Rahmen der Beratung dieser Drucksache in der Sitzung am 06.09.2012 und letztmalig mit Unterrichtung über den Ausgang des Trägerauswahlverfahrens.

 

Die verfahrensverantwortliche Stelle in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde über den BVV-Beschluss 0308/IV in Kenntnis gesetzt.

 

Weitere Details zur Umsetzung des Landesprogramms können den Förderleitlinien zum Aufbau von Familienzentren entnommen werden, die in elektronischer Form der Beantwortung beigefügt sind bzw. unter folgendem Link heruntergeladen werden können:

 

http://www.berlinerfamilienzentren.de/berlinerfamilienzentren/content/e769/e4049/FrderleitlinieBerlinerFamilienzentren.pdf

 

 

Rechtsgrundlage:


§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz


Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

    keine

 

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

    keine

 

 

Berlin, den 11.12.2012

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                  Ulrich Davids

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 

 

2. 1 Orig. u. 9 Kopien an BzBm-Büro

3. Kopie an Jug FS 1

4. ZdA bei JugSchuSpoFML Ref

5.

JugSchuSpoFM L  EU

BzBm  EU

 

 

 

 
 

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