Drucksache - 0281/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen Tel: 32161 Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0281/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Barrierefreie Homepage der Stadt Berlin
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.05.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0281/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der "Barrierefreie Informationstechnik Verordnung ( BITV 2.0 )" erfolgt und die Homepage der Stadt Berlin www.berlin.de barrierefrei gestaltet wird".
Das Bezirksamt hat am 10.09.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Mit der Beschlussfassung des BA am 04.09.2012 wurde das Ersuchen der BVV von dem Bezirksamt als Zwischenbericht beantwortet. Der Beschlusstenor bezog sich auf die Darstellung der Mitwirkung der Bezirksverwaltungen an der Übermittlung der Kostenaufstellung an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport), die mit der Umsetzung einer in der Entwurfsfassung vorliegenden Rechtsverordnung für Berlin (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung / BITV Berlin) einhergehen würden. Dieser voraussichtliche Vollzugsaufwand wurde der Senatsverwaltung für Inneres und Sport übermittelt.
Für die Berliner Landesbehörden ist eine entsprechende Landesverordnung auf der Grundlage der Ermächtigung im § 17 Satz 2 LGBG noch immer in der Verwaltungsabstimmung. Damit ist der für Berlin beabsichtigte Erlass einer Rechtsverordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung aktuell durch den Verordnungsgeber noch nicht erfolgt.
Bezogen auf die Drucksache 17 / 11762 - Kleine Anfrage an das Abgeordnetenhaus vom 18. März 2013, beschließt das Bezirksamt, sich weiterhin für eine BITV auf Landesebene einzusetzen und berichtet der BVV zu den aktuellen Vereinbarungen mit dem Dienstleister des Landes Berlin, in welchem Maße die Vorgaben an die Barrierefreiheit der Homepage der Stadt Berlin, mit der Präsenz: "berlin.de" in der Umsetzung Rechnung getragen wird:
Zitat zu Ziffer 7. Drucksache 17 / 11762:
"Im Betreibervertrag zum Betrieb des Stadtinformationssystems berlin.de zwischen dem Land Berlin und dem Dienstleister, der BerlinOnline Stadtportal GmbH, sind sämtliche Qualitätsanforderungen - auch hinsichtlich einer barrierefreien Umsetzung der unter berlin.de veröffentlichten Angebote - vereinbart. Die ausdrücklichen Anforderungen zum Thema Barrierefreiheit wurden bereits in der Konzeptionsphase des Stadtinformationssystems berlin.de berücksichtigt. Innerhalb des laufenden - für die Jahre 2013 und 2014 projektierten - Relaunches der Landesauftritte nimmt die barrierefreie Bereitstellung eine zentrale Rolle ein. Zur Sicherstellung bedient sich der Dienstleister unter anderem auch extern versierter Beratungsunternehmen. Das Web-Angebot berlin.de basiert auf dem Content-Management-System (CMS) Imperia. Das CMS Imperia ist ein Arbeitsmittel zur Erstellung gut zugänglicher Webangebote und hält die Anforderungen zur Barrierefreiheit ein. Das Thema Barrierefreiheit ist Bestandteil der seitens des Dienstleisters geschuldeten Schulungsmaßnahmen zum CMS Imperia.
Das Anliegen einer barrierefreien Homepage für das Bezirksamt Mitte von Berlin wird durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ausdrücklich unterstützt.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Voraussichtliche Ausgaben sind noch nicht bezifferbar. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Voraussichtliche Auswirkungen sind noch nicht absehbar.
Berlin, den 10.09.2013
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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