Drucksache - 2070/III  

 
 
Betreff: Aufgabe der Bürodienstgebäude Parochialstr. 3 und Müllerstr. 147 und einen Umzug der BVV in das BDG Karl-Marx-Allee 31
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung vom 15.03.2011
Anlage Brief BIM
Anlage Einpassung
Anlage Möblierung
Anlage Kostenschätzung
Anlage behindertengerechte Ausstattung
Anlage Zeitplan
2. Beschluss vom 17.03.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt

     03.2011

 

44 600

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                     2070 / III

 

 

 

 

Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung –

 

über die Aufgabe der Bürodienstgebäude Parochialstr. 1-3  und  Müllerstr. 147
und einen Umzug der BVV in das BDG Karl-Marx-Allee 31

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bürodienstgebäude Parochialstr. 1-3 wird schnellstmöglich in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin - SILB - übertragen, mit dem Ziel der Rückmietung der von der BVV derzeit genutzten Flächen bis 31.12.2011 und den vom LuV Bürgerdienste genutzten Flächen bis 31.12.2012 bei der BIM.

 

Die BVV zieht in das BDG Karl-Marx-Allee 31.

 

Das Bürodienstgebäude Müllerstr. 147 wird so weit wie möglich leer gezogen.

Die betroffenen Organisationseinheiten werden in anderen Standorten eingepasst.

 

Des Weiteren soll angestrebt werden, das Gebäude in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin - SILB - zu übertragen, mit der Zielstellung die vom Bezirksamt benötigten Flächen zurück zu mieten.

 

 

 

Begründung:

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Sitzung am 11.06.2009 im Zusammenhang mit seinem Beschluss zur Änderung (Anhebung) des Bezirksplafonds auch ein „Altschuldentilgungsmoratorium“ beschlossen (Drs. 16/2474). Danach können Bezirke, die per 31.12.2008 Altschulden vorweisen, im Rahmen bezirksindividueller Konsolidierungskonzepte ein zweijähriges Tilgungsmoratorium in Anspruch nehmen. Voraussetzung war, dass dem Abgeordnetenhaus bis zum 1. November 2009 ein von der Senatsverwaltung für Finanzen mitgezeichnetes Konsolidierungskonzept vorgelegt wurde.

Angesichts der Größenordnung von 19,4 Mio. € seit der Bezirksfusion aufgelaufener Altschulden hat sich das Bezirksamt Mitte frühzeitig auf die Verfassung eines individuellen Konsolidierungskonzeptes verständigt, mit dem verbindlich ein struktureller Haushaltsausgleich angestrebt wird.

 

 

 

 

 

Am 29.09.2009 hat das Bezirksamt Mitte das Konsolidierungskonzept für die Jahre 2009 bis 2013 beschlossen, welches von der BVV Mitte am 15.10.2009 zur Kenntnis genommen wurde.

 

Im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens durch SenFin gab es diverse Korrekturen an dem Konzept, so dass das Bezirksamt die endgültige und vom Abgeordnetenhaus gebilligte Fassung am 30.03.2010 beschlossen hat.

 


Den Entwurf des Ergänzungsplans 2011, welcher auch die haushalterischen Wirkungen des Konsolidierungskonzeptes umfasst, hat das Bezirksamt am 07.09.2010 und die BVV am 18.11.2010 mit der Drucksache 1815/III beschlossen.

 

 

Ein wichtiger Bestandteil des Konzeptes ist die Verdichtung von Bürostandorten und die Abgabe von Liegenschaften, um Infrastrukturkosten zu senken.

 

Am 29.09.2009 wurde dem Hauptausschuss das Mieter-Vermieter-Modell vorgestellt und der Weg aufgezeigt, wie die Büroflächen vom durchschnittlichen Verbrauch 2009 von 18,45 m³ je Büroarbeitsplatz bis 2013 um 25 % verringert werden sollen.

 

 

Das Bezirksamt verfolgt mit der Einführung eines eigenen Mieter-Vermieter-Modells  folgende Ziele:
 

1.      Förderung des effizienten Umgangs mit den Immobilienressourcen des Bezirks,

2.      Gewährleistung des qualitativen und quantitativen Bestands an Immobilien, der langfristig zur Aufgabenerfüllung des Bezirks erforderlich ist,

3.      Langfristige Reduzierung der Gebäudekosten, um den Bezirk nachhaltig zu entlasten,

4.      Leistung eines wesentlichen Beitrages zum Abbau des strukturellen bezirklichen Defizits.

Im Konsolidierungskonzept ist eine strukturelle Einsparung der Kosten für Bürodienstgebäude in Höhe von 4,0 Mio € pro Jahr festgeschrieben.

 

Eine tatsächliche Entlastung des Bezirkshaushalts ergibt sich jedoch erst bei Gebäudeabgabe.

 

Auf der Klausurtagung des Bezirksamtes mit den LuV- und SE-Leitern am 13.04.2010 wurde Konsens erzielt, dass alle Organisationseinheiten Verdichtungs-Planungen auf Basis eines an der AllA-Raum angelehnten Durchschnittsverbrauches von 12,95 m² je Büroarbeitsplatz erarbeiten, um durch die infolge eingesparten Flächen komplette Bürostandorte aufgeben zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bis Ende 2010 wurden vier Standorte auf- bzw. abgegeben, wovon zwei an den Liegenschaftsfonds und zwei an den Eigenbetrieb Kindergärten City übergeben wurden.

 

Die Iranische Str. 3 wurde per 1.04.2010 an den Liegenschaftsfonds übertragen.

 

Die drei zum Ende des Jahres 2010 abgegebenen Standorte erzielen im Jahr 2011 eine strukturelle Einsparung in Höhe von rund 1,1 Mio € (auf KLR-Datenbasis 2009).

 

 

BDG mit Flächen in m²

budgetrelevante Kosten 2009 (KLR)
in €

Infrastrukturkostenträger
BDG

 

 

Netto-
grund-
flächen

bw
 

buw
 

Summe
bw+buw

904019 BDG Rathenower 16

 

 

7.897

288.523

          362.356  

650.879

904050 BDG Ruheplatzstr. 13

 

 

2.208

155.263

          309.499  

464.762

904047 BDG Stettiner 21-23

 

 

330

29.846

             2.940  

32.786

 

 

 

10.435

 

 

1.148.427

 

Mit der Abgabe des Standortes Seestr. 49 im April 2011 werden im Jahr 2011 weitere 228,0 T € an Einsparung erzielt.
 

BDG mit Flächen in m²

budgetrelevante Kosten 2009 (KLR) in €

Infrastrukturkostenträger
BDG

 

 

Netto-
grund-
flächen

bw

buw

Summe
bw+buw

904028 BDG See 49 (anteilige Kosten)

 

 

2.500

87.557

          140.528  

228.085

 

Im Jahr 2012 werden weitere Einsparungen auf Datenbasis 2009 in Höhe von 76.028 € auf dann insgesamt 304.113 € erzielt.

 

Die dann in 2012 erreichte Summe ergibt eine strukturelle Einsparung von 1.452.540 €.
 

Die Überprüfung einer Abgabemöglichkeit von weiteren Gebäuden ist eine Schlussfolgerung, um das im Konsolidierungskonzept festgeschriebene Einsparpotential von 4,0 Mio € erzielen zu können.

 

Abgabe des Standortes Alt-Moabit 82 b

 

Das BDG Alt-Moabit 82 b  wird durch das Vermessungsamt genutzt.

Dort sind 71 Büroarbeitsplätze untergebracht, welche durch ihren technischen Charakter einen höheren Platzbedarf beanspruchen.
 

 






Ebenso haben Ausstattungen mit Kartenschränken und Leuchttischen nicht die Eigenschaften eines normalen Büroarbeitsplatzes.

Derzeit werden ca. 1.470 m² Büroflächen und ca. 100 m² Nebenflächen genutzt.

 

 

Eine Einpassung des Vermessungsamtes in das BDG Parochialstr. 1-3 ist nicht möglich, da auch bei rigoroser Flächenbelegung von 12,95 m² pro Büroarbeitsplatz ein Büroflächendefizit von rund 980 m² vorhanden ist und somit eine spätere Einpassung des Vermessungsamtes am Standort auch bei starker Verdichtung bei schon vorhandenen Organisationseinheiten nicht gesehen wird.

 

Eine Aufgabe des Standortes Alt-Moabit 82 b vor 2013 wurde darüber hinaus durch die Abt. Stadtentwicklung abgelehnt, da neben den anspruchsvollen technischen Voraussetzungen an die einzelnen Arbeitsplätze auch berlinweite technisch-organisatorische Umstellungen eine zeitnahe Aufgabe des BDG Alt-Moabit nur unter großem Aufwand möglich machen.
Ein grundlegender Umbruch im Vermessungswesen ist an enge Terminvorgaben und Zielvereinbarungen geknüpft, so dass eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Vermessungsamtes Mitte diese Umstellungen berlinweit gefährden würde.

 

Zeitgleich sind berlinweit und zum Teil deutschlandweit einzuführen:

-          Umstellung ALK und ALB auf ALKIS (Zusammenführung der Geobasisdatenbestände)

-          Einführung von ETRS 89 (Neues geodätisches Raumbezugsmodell)

-          Umstellung des Katasterarchivs auf DMS (Digitalisierung der Unterlagen und Einrichtung eines Archivmanagements) 

-    Erneuerung des Höhenfestpunktfeldes (Neues Höhenmodell DHHN).


Abgabe des Standortes Parochialstr. 1-3

 

Der Prüfauftrag zur Abgabe des Gebäudes Parochialstr. 1-3 war ebenfalls Bestandteil der Klausurtagung vom 13.04.2010.

Das Resultat von möglichen Umzügen zeigt, dass das Standesamt und der Bereich Einbürgerung des LuV Bürgerdienste aus der Parochialstr. 1-3 derzeit an keinem anderen Standort eingepasst werden kann.
Aktuell werden Gespräche mit der BIM geführt, um einen geeigneten Ersatzstandort zu finden.

Die Nutzung der verwaltungsnotwendigen Flächen im Neuen Stadthaus durch das LuV Bürgerdienste ist im Falle einer Übertragung an die BIM bis zu einem Umzug an einen anderen Standort, mindestens aber bis 31.12.2012, durch einen Mietvertrag möglich (Anlage 1 - Brief der BIM).

Die BVV hat nach den bisherigen Informationen die Möglichkeit, die von ihr belegten Flächen bis zu einem Umzug, aber spätestens bis Anfang 2012, zu nutzen.

Für die späteren Zeiträume hat die BIM einen eigenen Bedarf reklamiert.

 

Werden die Flächen für das Standesamt, die Einbürgerung und die Kellerflächen bei einer Abgabe des Neuen Stadthauses zurück gemietet, ergeben sich für den Bezirk nach derzeitiger Kalkulation durch die BIM im Jahre 2012 eine Kalt-Miete von 7,10 € pro m² NGF und Nebenkostenvorauszahlungen von 3,64 € pro m² NGF.

 


 

Für die ca. 4.070 m² NGF (derzeit durch LuV Büd genutzt) werden dann eine

Miete                                          in Höhe von ca. 346.764 € und

Nebenkosten               in Höhe von ca. 177.778 €

Gesamt                                                ca. 524.542 € pro Jahr anfallen.

 

 

Diese Variante würde eine jährliche Einsparung gegenüber den vollen Infrastrukturkosten (in 2009 auf Basis KLR - 892.977 €) in Höhe von ca. 368.435 € ab dem Jahre 2012 bedeuten, bis das LuV Bürgerdienste ausgezogen ist.

 

 

Für eine Unterbringung der BVV Mitte ergaben sich zwei Varianten, die einer schnellen Entscheidung durch die BVV bedürfen, um für die Umzüge der anderen Organisationseinheiten des Bezirksamtes in die BGD Mathilde-Jacob-Platz 1 und Karl-Marx-Allee 31 Planungssicherheit zu schaffen.

 

Diese Vorlage beinhaltet das Szenario für einen Umzug der BVV in das BDG Karl-Marx-Allee 31.

 

Das 13-geschossige Bürogebäude Karl-Marx-Allee 31 wurde in den Jahren 1997/98 als Stahlbetonskelettbau mit massiven Decken errichtet.

 

Die Aufteilung der Büroräume in den einzelnen Geschossen erfolgte mittels leichter nichttragender Trennwände in Trockenbauweise, so dass eine Veränderung der Raumanordnung bzw. das Herstellen nachträglicher Durchbrüche, mit Ausnahme der aussteifenden Wandscheiben, aus statischer Sicht ohne Probleme möglich ist.

 

 

In der 42. Sitzung des Hauptausschusses wurden am 31.08.2010 erstmals die konkreten Raumplanungen für die einzelnen Standorte vorgestellt.

 

Am 17.09.2010 wurden alle Bürodienstgebäude für eine mögliche Unterbringung der BVV durch interessierte BVV-Mitglieder besichtigt.

 

In der 43. Sitzung des Hauptausschusses wurde am 5.10.2010 das Gebäude Karl-Marx-Allee 31 als ein mögliches Ziel für die Einpassung der BVV bestätigt.

 

Zieht die BVV in die dargestellten Räume in das BDG Karl-Marx-Allee 31 (siehe Anlage 2) und die Besprechungsräume werden durch die Verwaltung und die BVV gemeinsam genutzt, werden nach derzeitigem Stand Kosten in Höhe von 55.000 € für bauliche Maßnahmen eingeschätzt.

Hierin sind nicht enthalten die Kosten für Trockenbauarbeiten bei einer möglichen Veränderung der Grundrisse von vorhandenen Büroräumen, da eine Belegungs-planung seitens der BVV noch nicht vorliegt.

 

(Anlage 3 - Möblierungsplan BVV-Saal und Anlage 4 - Kostenschätzung)

 

Für die Fraktionen werden nach derzeitiger Planung Räume mit einer Summe von rund 245 m² bereit stehen und für das Büro der BVV werden rund 105 m² eingeplant.

 

Die Besprechungsräume werden zusammen mit der Verwaltung genutzt, wobei der BVV ein Vorrang bei der Vergabe an allen Standorten eingeräumt wird.

 

 

Menschen mit Behinderungen erreichen den Rathausstandort ebenerdig und können mit behindertengerechten Aufzügen die anderen Etagen erreichen. Diese sind für alle Rollstuhlarten geeignet.

In jeder Etage sind Behinderten-WC vorhanden.

 

Der Standort ist behindertengerecht und am ehesten als barrierefrei zu bezeichnen (Anlage 5).

Diese Einschätzung wurde durch die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Frau Knuth, im Ausschuss für Soziale Stadt, Integration und Gleichstellung am 15.12.2010 bestätigt.

 

Der Abschlussbericht des Bezirksamtes zum barrierefreien Zugang der Bürodienstgebäude wurde mit Drucksache 1110/III am 16.12.2010 zur Kenntnis genommen.

 

 

Darstellung der einzelnen Räume:

 

Karl-Marx-Allee 31 - 1.OG

Raum

Belegung

m² pro

 

 

 

BAP

115

20,97

Vorsteher

20,97

110

25,61

2 MA

12,81

111

25,93

1 MA  / 1 Azubi

12,97

101

12,52

Archiv

 

102

10,14

Archiv

 

112

10,02

BVV-Büro (Archiv)

 

 

105,19

 

 

 

 

 

 

Raum

Belegung

m² pro

 

 

 

BAP

123

24,89

Fraktionsraum **

3,61

124

23,66

125

23,59

Geschäftszimmer **

 

 

 

 

126

24,01

Fraktionsraum

4,48

127

25,32

Geschäftszimmer

 

 

 

 

106

20,60

Fraktionsraum

4,13

107

20,66

Geschäftszimmer

 

 

 

 

113

19,99

Fraktionsraum

4,50

114

20,53

Geschäftszimmer

 

 

 

 

105

20,52

Fraktionsraum / Geschäftszimmer

6,84

104

20,99

Fraktionsraum / Geschäftszimmer

10,50

 

244,76

 

4,45

 

 

 

 

Nutzung gemeinsamer Beratungsräume

Raum

Bezeichnung

108

30,42

Zentraler Besprechungsraum

 

109

30,42

Besprechungsraum

 

121

49,34

Besprechungsraum

 

805

34,22

Zentraler Besprechungsraum

 

1039

44,55

Zentraler Besprechungsraum

 

 

188,95

 

 

 

 

 

 

                233,85   BVV-Saal

 

Ein Umzug der BVV bis 30.12.2011 ist möglich, wenn eine zeitnahe Entscheidung über den zukünftigen Standort gefallen ist (Anlage 6 -Zeitplan).

 

 

Die Überprüfung der Aufgabe von weiteren Bürodienstgebäuden konzentriert sich daraufhin, ob das Gebäude Müllerstr. 147 abgegeben werden kann und durch Verdichtung ein Zuzug der Mitarbeiter in die verbleibenden großen Standorte möglich ist.

 

Abgabe des Standortes Müllerstr. 147

 

Der Bezirksstadtrat für Wirtschaft, und Ordnungsamt zieht mit seinem Stab, der Vergabestelle, der Wirtschaftsförderung, dem Bereich Katastrophen- und Arbeitsschutz und der SE GDM in das BDG Mathilde-Jacob-Platz 1.

 

Werden die vom Bezirksamt genutzten Flächen für das Bürgeramt, die Bibliothek und die Kellerflächen bei einer Abgabe des Gebäudes zurück gemietet, werden sich für den Bezirk nach derzeitiger Kalkulation durch die BIM im Jahre 2012 eine Kalt-Miete von 6,00 € pro m² NGF und Nebenkostenvorauszahlungen von 6,69 € pro m² NGF ergeben.

 

Für die ca. 2.898 m² NGF werden dann eine

Miete                                          in Höhe von ca. 208.656 € und

Nebenkosten               in Höhe von ca. 232.652 €

Gesamt                                                ca. 441.308 € pro Jahr anfallen.

 

Dieser Summe stehen in 2009 angefallene 1.775.368 € an Infrastrukturkosten für das Gebäude gegenüber.

 

Das würde im Jahre 2012 auf Basis der Mietkosten eine strukturelle Einsparung
in Höhe von 1.334.060 € bedeuten.

 

Insgesamt würde der Bezirk bei Abgabe beider Gebäude an die BIM und Rückmietung von betriebsnotwendigen Flächen nach derzeitiger Schätzung (auf Datenbasis 2009) 1.702.495 € bei den Infrastrukturkosten im Jahre 2012 einsparen können.

 

Damit könnten perspektivisch zu den bereits erzielten Einsparungen von 1.452.540 € weitere 1.702.495 € hinzu kommen und ergeben eine Summe 3.155.035,96 €.

 

Weitere Aktivitäten umfassen dann die Verlagerung des Standesamtes und des Bereiches Einbürgerung sowie die Betrachtung des Vermessungsamtes zum gegebenen Zeitpunkt.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 36 BezVG
 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Verringerung bei den Infrastrukturkosten von ca. 1,7 Mio €;
Ausgaben von mindestens 55.000 € für die bauliche Herrichtung der Räume aus dem laufenden Haushalt;


b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine
 

 

Mitzeichnung:

 

BzBm

BikuFinL

JugSchuSpoL

SozBüdL

StadtL

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                Spallek

 

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 
 

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