Drucksache - 2056/III  

 
 
Betreff: Gefährdungsatlas zur Korruptionsprävention
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.03.2011
Anlage 1 zur Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage 2 zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                    Datum    .03.2011

Bezirksbürgermeister              

AG Korruptionsprävention                                                                                                                                                                                                                                                             Tel.: 9918 32806

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                2056/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über einen Gefährdungsatlas zur Korruptionsprävention

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom                                     beschlossen, dem von der AG Korruptionsprävention unter Beteiligung der Organisationseinheiten des Bezirksamtes erstellten Gefährdungsatlas (Anlage) zuzustimmen.

 

Begründung:

 

Die Richtlinien zur Korruptionsprävention der Senatsverwaltung für Justiz (bekanntgegeben mit Rundschreiben vom 1. März 2007 – II C 3-4110/9) sehen die Erstellung eines Gefährdungsatlanten zur behördeninternen Einschätzung und Festlegung von besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsbereichen vor. Da zuletzt für das Bezirksamt Mitte im Jahr 2000 ein Gefährdungsatlas erstellt wurde, war eine Aktualisierung geboten.

 

Rechtsgrundlage:  §§ 15, 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

 

 

Berlin, den ..........................

 

Dr. Christian Hanke

Bezirksbürgermeister             

 

 
 

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