Drucksache - 1547/III  

 
 
Betreff: Notplan Kältehilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Allendorf, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schauer-Oldenburg Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Entscheidung
09.03.2010 
36.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
30.03.2010 
38. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 16.02.2010
2. Beschlussempfehlung Soziales und Bürgerdienste vom 09.03.2010
3. Beschlussempfehlung Hauptausschuss vom 30.03.2010
4. Beschluss vom 22.04.2010
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.11.2010
Anlage 1
Anlage 2

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

03.11.2010

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin                                  

                                  Drucksache Nr. 1547/III

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über „Notplan Kältehilfe“

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am  22.04.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.  1547/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, mit den Trägern der Kältehilfe die Erfahrungen des Winters

auszuwerten, um einen im Bedarfsfall ohne Verzögerung umsetzbaren „Notplan Kältehilfe

zu erarbeiten, der folgende Maßnahmen beinhalten sollte:
a)Bei anhaltender Kälte sind bei Bedarf über die regulär geplanten und geöffneten
   Notübernachtungen hinaus weitere Schlafplätze sehr kurzfristig, ohne langen
   bürokratischen Vorlauf, bereit zu stellen.
b) Dazu werden kurzfristig geeignete leer stehende beheizbare öffentliche (oder private)
    Gebäude geöffnet.
c) Diese werden mit Schlafgelegenheiten und Notküchen ausgestattet.
d) Für Betreuungspersonal wird gesorgt.

Gleichzeitig ist bereits jetzt zu prüfen, wie das Bezirksamt diesen „Notplan Kältehilfe“ finanziell und / oder materiell unterstützen könnte.
Die Bereitschaft dazu sollte das Bezirksamt beschließen.

Mit den zuständigen Senatsverwaltungen ist bereits vor Wintereinbruch zu klären, welche Räumlichkeiten im Notfall zur Verfügung stehen könnten und wo Einlagerungen von Sachmitteln möglich wären.

Weiterhin sollte gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen nochmals eindringlich darauf hingewiesen werden, dass die Bereitstellung (und insbesondere die Finanzierung) von Notübernachtungen in der kalten Jahreszeit eine gesamtstädtische Aufgabe ist.“

Das Bezirksamt hat am 09.11.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Für das Bezirksamt ist die Kältehilfe und Vorbereitung auf die Wintersaison 2010/2011 von  herausgehobener Bedeutung. Bereits mit Schreiben vom 08.01.2010 an die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales wurden die vorliegenden Zahlen des Winters 2009/2010 ausgewertet und die Überlastung der Notübernachtung Lehrter Strasser thematisiert.

In Auswertung der zusätzlichen Übernachtungsplätze in der Wohnungslosentagesstätte „Warmer Otto“ bestand Konsens mit Vertretern der Berliner Stadtmission, dass die Kältehilfe wie bisher durch den Bezirk basisfinanziert wird und man gemeinsam an der Einwerbung zusätzlicher Mittel arbeitet, um ggf. kurzfristig neue Notübernachtungsplätze bereitzustellen.  Das Thema muss außerdem verstärkt bezirksübergreifend gedacht werden. So laufen seitens der Stadtmission Gespräche mit dem Bezirksamt Reinickendorf, wo zusätzliche Raumkapazität vorhanden ist. Das Bezirksamt hat seinerseits die Problematik in die Runde der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Soziales getragen.

 

Das Bezirksamt hat in diesem Sinne auch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) angeschrieben und eine geeignete Immobilie in Mitte bzw. auch angrenzenden Stadtteilen nachgefragt. Leider vergeblich.

Erfolgreich war das Bezirksamt aber in seinem Bestreben, das während der letzten Kältesaison ausgeweitete Angebot der Tagesstätte für wohnungslose Frauen „Eva’s Haltestelle“   auch in dieser Wintersaison weiterzuführen. Den Wunsch des Trägers nach neuen Räumen für dieses Angebot hat das Bezirksamt an die Wohnungsbaugesellschaften und die zuständige Senatsverwaltung weitergeleitet. Erste Kontakte zwischen den Wohnungbaugesellschaften und dem Träger haben stattgefunden. Weiterhin ist es dem Bezirksamt gelungen, Spendengeber für die Arbeit von Evas Haltestelle zu interessieren, so z.B. der Weihnachtszauber Gendarmenmarkt und die Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund.

Auf einer Sondersitzung der BzStR für Soziales am 27.10.10 hat der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine finanzielle Unterstützung der Bezirke in Sachen Kältehilfe angekündigt. Dafür sollen bis zu 400.000 € bereitgestellt werden, sofern die Wetterlage und die Auslastung eine Ausweitung der Notübernachtungsplätze notwendig machen. Der Senat hat damit eine entsprechende Initiative des Bezirksamts Mitte aufgegriffen.

Um das Geld auch entsprechend dem tatsächlichen Bedarf einsetzen zu können, hat die Senatsverwaltung aktuell mit Fristsetzung zum 05.11.10 eine Erhebung veranlasst. Das Bezirksamt hat im Vergleich zum vom Senat festgelegten Referenzjahr 2009 die Kältehilfe nicht eingeschränkt, sondern in bescheidenem Maße ausgebaut. Es geht davon aus, dass die Finanzierung zusätzlicher Notübernachtungsplätze daher vollständig vom Senat gegenfinanziert werden wird. Die konkrete Ausgestaltung zusätzlicher Notübernachtungsplätze wird unter Berücksichtigung des Ersuchens der BVV-Mitte kurzfristig festgelegt werden.

Ob auch die zusätzlichen Kosten für die präventiv ausgeweiteten Notübernachtungsplätze für Frauen bei der Gegenfinanzierung berücksichtigt werden, ist noch unklar. Das Bezirksamt wird dies aber gegenüber dem Senat einfordern.

3 Anlagen

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i.V. mit 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

 

Berlin, den 09.11.2010

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 
 

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