Drucksache - 1547/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „Notplan Kältehilfe“
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.04.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1547/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, mit den Trägern der Kältehilfe die Erfahrungen des Winters auszuwerten, um einen im Bedarfsfall ohne Verzögerung umsetzbaren „Notplan Kältehilfe zu erarbeiten, der folgende Maßnahmen beinhalten sollte: Gleichzeitig ist bereits jetzt zu prüfen, wie das Bezirksamt diesen „Notplan Kältehilfe“ finanziell und / oder materiell unterstützen könnte. Mit den zuständigen Senatsverwaltungen ist bereits vor Wintereinbruch zu klären, welche Räumlichkeiten im Notfall zur Verfügung stehen könnten und wo Einlagerungen von Sachmitteln möglich wären. Weiterhin sollte gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen nochmals eindringlich darauf hingewiesen werden, dass die Bereitstellung (und insbesondere die Finanzierung) von Notübernachtungen in der kalten Jahreszeit eine gesamtstädtische Aufgabe ist.“ Das Bezirksamt hat am 09.11.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Für das Bezirksamt ist die Kältehilfe und Vorbereitung auf die Wintersaison 2010/2011 von herausgehobener Bedeutung. Bereits mit Schreiben vom 08.01.2010 an die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales wurden die vorliegenden Zahlen des Winters 2009/2010 ausgewertet und die Überlastung der Notübernachtung Lehrter Strasser thematisiert. In Auswertung der zusätzlichen Übernachtungsplätze in der Wohnungslosentagesstätte „Warmer Otto“ bestand Konsens mit Vertretern der Berliner Stadtmission, dass die Kältehilfe wie bisher durch den Bezirk basisfinanziert wird und man gemeinsam an der Einwerbung zusätzlicher Mittel arbeitet, um ggf. kurzfristig neue Notübernachtungsplätze bereitzustellen. Das Thema muss außerdem verstärkt bezirksübergreifend gedacht werden. So laufen seitens der Stadtmission Gespräche mit dem Bezirksamt Reinickendorf, wo zusätzliche Raumkapazität vorhanden ist. Das Bezirksamt hat seinerseits die Problematik in die Runde der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Soziales getragen.
Das Bezirksamt hat in diesem Sinne auch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) angeschrieben und eine geeignete Immobilie in Mitte bzw. auch angrenzenden Stadtteilen nachgefragt. Leider vergeblich. Erfolgreich war das Bezirksamt aber in seinem Bestreben, das während der letzten Kältesaison ausgeweitete Angebot der Tagesstätte für wohnungslose Frauen „Eva’s Haltestelle“ auch in dieser Wintersaison weiterzuführen. Den Wunsch des Trägers nach neuen Räumen für dieses Angebot hat das Bezirksamt an die Wohnungsbaugesellschaften und die zuständige Senatsverwaltung weitergeleitet. Erste Kontakte zwischen den Wohnungbaugesellschaften und dem Träger haben stattgefunden. Weiterhin ist es dem Bezirksamt gelungen, Spendengeber für die Arbeit von Evas Haltestelle zu interessieren, so z.B. der Weihnachtszauber Gendarmenmarkt und die Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund. Auf einer Sondersitzung der BzStR für Soziales am 27.10.10 hat der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine finanzielle Unterstützung der Bezirke in Sachen Kältehilfe angekündigt. Dafür sollen bis zu 400.000 € bereitgestellt werden, sofern die Wetterlage und die Auslastung eine Ausweitung der Notübernachtungsplätze notwendig machen. Der Senat hat damit eine entsprechende Initiative des Bezirksamts Mitte aufgegriffen. Um das Geld auch entsprechend dem tatsächlichen Bedarf einsetzen zu können, hat die Senatsverwaltung aktuell mit Fristsetzung zum 05.11.10 eine Erhebung veranlasst. Das Bezirksamt hat im Vergleich zum vom Senat festgelegten Referenzjahr 2009 die Kältehilfe nicht eingeschränkt, sondern in bescheidenem Maße ausgebaut. Es geht davon aus, dass die Finanzierung zusätzlicher Notübernachtungsplätze daher vollständig vom Senat gegenfinanziert werden wird. Die konkrete Ausgestaltung zusätzlicher Notübernachtungsplätze wird unter Berücksichtigung des Ersuchens der BVV-Mitte kurzfristig festgelegt werden. Ob auch die zusätzlichen Kosten für die präventiv ausgeweiteten Notübernachtungsplätze für Frauen bei der Gegenfinanzierung berücksichtigt werden, ist noch unklar. Das Bezirksamt wird dies aber gegenüber dem Senat einfordern. 3 Anlagen
Rechtsgrundlage
§ 13 i.V. mit 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 09.11.2010
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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