Drucksache - 1526/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung in der Usedomer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 11.02.2010
2. Beschluss vom 25.02.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                  

Abt. Stadtentwicklung                               

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                            1526 / III

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung in der

Usedomer Straße

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Teileinrichtung Straßenentwässerung der Usedomer Straße wird beitragspflichtig erneuert.

 

 

A)    Begründung:

Die BWB (BE-Nr. 05/03-00009) haben für Teile des Gebiets Berlin IV (begrenzt durch den Humboldthain, Brunnenstraße, Bernauer Straße und Gartenstraße) zur Überprüfung des Zustandes des Entwässerungsnetzes Kamerafahrten beauftragt. Das Entwässerungsnetz wurde nach vorhandenen Angaben überwiegend in den Jahren 1904 und später errichtet. Im Ergebnis der Auswertung wurde festgestellt, dass eine Sanierung und Instandsetzung dieser Leitungen kurz- bis mittelfristig erforderlich ist. Es erfolgte auch eine hydraulische Überprüfung des Gesamtnetzes. Dabei wurde festgestellt, dass die vorhandenen Kanäle teilweise überlastet sind und zur Vermeidung von Überschwemmungen im Straßenraum erweitert werden müssen.

In der Usedomerstraße ist eine hydraulischen Erweiterung der Entwässerungseinrichtung erforderlich. Die Kanäle liegen im Gehwegbereich unterhalb der Baumreihe. Im Abschnitt zwischen Brunnenstraße und Jasmunder Straße ist der Bau in offener Bauweise vorgesehen. Zwischen Jasmunder Straße und Hussitenstraße sollen die Kanäle im Vortriebsverfahren auf Grund der Tiefenlage hergestellt werden. Die vorhandenen Kanäle im Bereich der Baumreihe werden zugeschlämmt, die Schächte werden, soweit es möglich ist, ausgebaut

 

B)    Rechtsgrundlagen:

§ 2 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz (Erneuerung)

§ 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV)
§ 12 Bezirksverwaltungsgesetz


 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben:

Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert.

Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 1.221.800,- Euro. Dieser Betrag ist entsprechend den Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 308.030,- Euro ergibt, davon sind 65% = 200.219,- Euro umlagefähig.

Einnahmen

Kassenwirksam werden voraussichtlich 143.842,- Euro, da 12 Grundstücken eine Ermäßigung nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt.

 

2.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den 2. Februar 2010

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                        Gothe

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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