Drucksache - 1524/III
(Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt.
Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1524 / III Vorlage –
zur Beschlussfassung – über Beitragspflichtige
Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung in der Scheringstraße Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Teileinrichtung Straßenentwässerung der Scheringstraße
wird beitragspflichtig erneuert. A)
Begründung: Die Sanierung in der Scheringstraße wird halterungsweise im
Schlauchliningverfahren erfolgen. Ein eingebauter Inliner ist technisch und
kaufmännisch einem neuen Kanal gleichzustellen. B) Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 3
S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV) C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: 1.
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Ausgaben: Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben
finanziert. Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 81.400,-
Euro. Dieser Betrag ist entsprechend den Ausführungsvorschriften (AV StrABG)
zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 19.536,- Euro
ergibt, davon sind 55% = 10.744,80 Euro umlagefähig. Einnahmen Kassenwirksam werden
voraussichtlich 7.163,- Euro, da zwei Grundstücken eine Ermäßigung nach
§ 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren
ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie
entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. 2.
Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Berlin, den
2. Februar 2010 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |