Drucksache - 1524/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung in der Scheringstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 11.02.2010
2. Beschluss vom 25.02.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  

Abt. Stadtentwicklung       

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                            1524 / III

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung in der Scheringstraße

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Teileinrichtung Straßenentwässerung der Scheringstraße wird beitragspflichtig erneuert.

 

 

A)    Begründung:

Die BWB (BE-Nr. 05/03-00009) haben für Teile des Gebiets Berlin IV (begrenzt durch den Humboldthain, Brunnenstraße, Bernauer Straße und Gartenstraße) zur Überprüfung des Zustandes des Entwässerungsnetzes Kamerafahrten beauftragt. Das Entwässerungsnetz wurde nach vorhandenen Angaben überwiegend in den Jahren 1904 und später errichtet. Im Ergebnis der Auswertung wurde festgestellt, dass eine Sanierung und Instandsetzung dieser Leitungen kurz- bis mittelfristig erforderlich ist. Es erfolgte auch eine hydraulische Überprüfung des Gesamtnetzes. Dabei wurde festgestellt, dass die vorhandenen Kanäle teilweise überlastet sind und zur Vermeidung von Überschwemmungen im Straßenraum erweitert werden müssen.

Die Sanierung in der Scheringstraße wird halterungsweise im Schlauchliningverfahren erfolgen. Ein eingebauter Inliner ist technisch und kaufmännisch einem neuen Kanal gleichzustellen.

 

 

 

B)    Rechtsgrundlagen:

§ 2 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz (Erneuerung)

§ 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV)
§ 12 Bezirksverwaltungsgesetz


 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben:

Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert.

Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 81.400,- Euro. Dieser Betrag ist entsprechend den Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 19.536,- Euro ergibt, davon sind 55% = 10.744,80 Euro umlagefähig.

Einnahmen

Kassenwirksam werden voraussichtlich 7.163,- Euro, da zwei Grundstücken eine Ermäßigung nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt.

 

2.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den 2. Februar 2010

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                        Gothe

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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