Drucksache - 1523/III
(Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt.
Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1523 / III Vorlage –
zur Beschlussfassung – über Beitragspflichtige
Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung in der Max-Urich-Straße Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Teileinrichtung Straßenentwässerung der Max-Urich-Straße
wird beitragspflichtig erneuert. A)
Begründung: Die Sanierung in der Max-Urich-Straße wird auf der einen Seite der
Fahrbahn halterungsweise im Schlauchliningverfahren erfolgen. Auf der anderen Fahrbahnseite wird eine
hydraulische Erweiterung des Kanalnetzes mittels Pipe-Eating-Verfahren
vorgenommen. Dabei wird das vorhandene Rohr mit DN 300 durch ein neues mit DN
600 ersetzt. B) Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 3
S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV) C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: 1.
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Ausgaben: Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben
finanziert. Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca.
411.000,- Euro. Dieser Betrag ist entsprechend den Ausführungsvorschriften (AV
StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von
138.582,- Euro ergibt, davon sind 65% = 90.078,- Euro umlagefähig. Einnahmen Kassenwirksam werden
voraussichtlich 60.052,- Euro, da allen Grundstücken eine Ermäßigung nach
§ 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu
gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie
entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. 2.
Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Berlin, den
2. Februar 2010 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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